10.07.2021.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am 30. Juni 2021 zusammen mit weiteren Mitgliedern der Bundesregierung eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts zu einem gemeinsamen Abendessen im Kanzleramt empfangen. Zur Delegation gehörte u.a. auch die Vorsitzende des Zweiten Senats. Bei diesem sind aktuell unter anderem zwei Organklagen der AfD gegen die Kanzlerin und die Bundesregierung anhängig. Über beide Klagen soll am 21. Juli 2021 in Karlsruhe mündlich verhandelt werden. So geht es auch um die Klage gegen Merkels Einmischung in die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen als sie sich aus Südafrika mit den Worten „unverzeihlich“ und „rückgängig machen“ äußerte.

Das ist instinktlos und versetzt dem Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit der Gerichte einen weiteren Schlag. Würde ein Unternehmen Richter einladen, die über eine anhängige Klage zu entscheiden haben, wäre der Verdacht des Bestechungsversuchs nicht weit.

Frau Merkel demonstriert mit dieser Einladung einmal mehr fehlenden Respekt vor rechtsstaatlichen Prinzipien wie der Gewaltenteilung. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts, dessen Präsident ein früherer Merkel-Gefolgsmann aus der Unions-Bundestagsfraktion ist, haben mit der Annahme dieser Einladung ihrer Glaubwürdigkeit keinen Gefallen getan.

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