25.03.2021.
Die Bundesregierung prüft wegen der ansteigenden Infektionszahlen derzeit ein Verbot von Urlaubsreisen ins Ausland. Eine radikale Maßnahme, die eigentlich klar gegen die Bewegungsfreiheit und damit auch das Grundgesetz verstößt.
Wäre da nicht das von derselben Bundesregierung im letzten Jahr verabschiedete Infektionsschutzgesetz, dass bei einer „epidemischen Lage von nationaler Trageweite“ die temporäre Aussetzung der Grundrechte möglich macht. Ausdrücklich wird dort auch die „Untersagung oder Beschränkung von Reisen, insbesondere touristischer Reisen“ erwähnt.
Diese Regierung hat längst jeden Respekt vor den verbürgten Rechten der Bürger verloren. Deshalb erteilen wir solchen Plänen eine klare Absage. Die Grundrechte sind unantastbar und unverhandelbar!
Das Paradoxum: Wie die Welt Anfang März berichtet hatte, lassen sich rund 1.000 Menschen monatlich in der Bundesrepublik nieder, die in Griechenland bereits als Flüchtlinge anerkannt worden sind, „ohne daß Deutschland etwas Wirksames dagegen unternimmt“. Dem Bericht nach hätten im Januar und Februar dieses Jahres etwa 2.100 Personen einen Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt, obwohl sie schon in Griechenland den Status der Schutzberechtigung erhalten hatten.