26.06.2025
Diese Frage stellte unsere sachkundige Bürgerin stellvertretend für alle Freunde des kritischen Denkens in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses, nachdem das Leitbild der zukünftigen Bauleitplanung vorgestellt worden war.
In der Einleitung der 26 Seiten umfassenden Broschüre „Bielefelder Leitbild einer zukunfts-gerechten Bauleitplanung“ fanden sich verschiedene politische Bekenntnisse, die künftig als Maßgabe neuer Bauprojekte herangezogen werden sollen.
Wohnen als staatliche Daseinsvorsorge ist selbstverständlich ein zentrales Aufgabenfeld kommunaler Wohnungsbaupolitik. Menschen müssen unter Berücksichtigung unterschiedlichster Lebenssituationen bezahlbaren Wohnraum finden. Gerade für junge Menschen mit Ambitionen, eine Familie zu gründen, aber auch für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen müssen adäquate barrierefreie Wohnungen im Markt angeboten werden.
Das „Bielefelder Leitbild“ will jedoch darüber hinaus die Voraussetzungen dafür schaffen, dass vulnerable Gruppen gestaltungs- und Partizipationswege erhalten. Dazu gehören:
- Frauen, Kinder und Jugendliche
- Menschen mit Behinderungen
- Menschen auf der Flucht
- ethnische und religiöse Minderheiten
- LSBTIQ+
Menschen mit Beeinträchtigungen, Senioren und Eltern werden bereits durch ihre gewählten Vertreter mit beratender Stimme in den Ausschüssen der Stadt vertreten.
Neu ist also die Absicht, die LSBTIQ+Community sowie Menschen auf der Flucht und ethnische wie religiöse Minderheiten einzubeziehen.
Da die meisten „Menschen auf der Flucht“ bei uns den subsidiären Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, der ausdrücklich nur ein „Gastrecht auf Zeit“ darstellt und nach dem Wegfall des Fluchtgrundes die Heimkehr fordert, muss die Feststellung erlaubt sein, dass Entscheidungen mit jahrzehntelangen Folgen doch wohl nicht in diese Hände gehören.
Die explizite Einbeziehung ethnisch religiöser Minderheiten wirft die Frage nach einer möglichen Bevorzugung auf. Religion als Privatsache hat keinen Platz in kommunalen Leitbildern, die der ganzen Stadtgesellschaft dienen sollten. Es sei denn, man beabsichtigt mit dem Wohnungsbau gleichzeitig auch den Bau öffentlicher Versammlungs- und Gebetsräume. Aber eine Islamisierung findet ja nicht statt…
Besonders interessant wird es bei der Gruppe der LSBTIQ+Community. Und damit wären wir bei der eingangs gestellten Frage:
„Was hat die sexuelle Orientierung mit unserer Bauleitplanung zu tun?“NICHTS!
Der Versuch, das Privateste im Leben des Menschen, nämlich seine Sexualität, immer wieder in die Öffentlichkeit zu ziehen und in der Öffentlichkeit auszuleben, ist nicht neu, aber immer fordernder. Die allermeisten Menschen wollen einfach ihre Ruhe und ihr Privatleben dort leben, wo es hingehört: In ihrer Privat-Sphäre.
Die sexuelle Orientierung eines Menschen interessiert nur im Rahmen von zwischenmenschlichen Beziehungen, nicht aber im öffentlichen Raum! Durch schwule/lesbische Ampelmännchen/-weibchen sowie frühkindliche „Bildungsoffensiven“ zur Sexualkunde haben engagierte Vertreter dieser Community bereits Raum eingefordert, der viel Kritik hervorgerufen hat.
Wie aber darf man sich Baupläne vorstellen, die von dieser Interessengruppe mit gestaltet werden? Bekommen wie dann öffentlich geförderte Gemeinschafts-räume?
Wir meinen, die sexuelle Orientierung ist Privatsache und muss das auch bleiben!
Die Stadt könnte sonst in den Verdacht kommen, Lobby-Politik zu betreiben.
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