Offener Brief
zur Praxis der „Unterstützung von Obdachlosen in der Umgebung von Köln“
Sehr geehrte Frau Henke, (1)
unter dem Begriff „Obdachlosenhilfe“, hatte ich mir eigentlich vorgestellt, dass es sich da-bei um eine auf freiwilliger Basis arbeitende Hilfsorganisation handelt, die sich mit der Unterstützung von Obdachlosen befasst, wobei diese unabhängig von Nationalität, Hautfarbe, Religion oder Parteizugehörigkeit, … der Helfer freiwillig gewährt wird.
Nachdem Sie mir am 06.01.2018 Ihre Freude über meine Hilfsbereitschaft ausgedrückt hatten, war ich völlig irritiert, als Sie mir ein paar Minuten später mitgeteilt haben: „für die AfD ist kein Platz in unserer Gruppe“. Ihr Verhalten findet eine Parallele in der Zurückweisung einer 100 Euro-Spende des AfD-Bundestagsabgeordneten Anton Friesen für die Diakonie-Tafel in Sonneberg durch Herrn Superintendenten Wolfgang Krauß.
Wenn ich Ihnen meine persönliche Unterstützung zugunsten der Obdachlosen anbiete, tue ich das als Mensch und nicht als AfD-Offizieller. Wenn Sie mich mit überheblicher Arroganz abzuweisen, nur weil ich einer demokratischen Partei angehöre, die bei der Bundestagswahl vom September 2017 von 6 Millionen Wählern zur drittstärksten Fraktion in den Bundestag gewählt worden ist, zeigt dies, dass Sie sich offenbar mit dem Parteiprogramm und den wesentliche Aussagen des Parteivorstandes nicht auseinandergesetzt haben.
Es scheint Sie nicht zu stören, dass Milliarden für fremde Menschen in unserem Lande ausgegeben werden – für die Rentner und Obdachlose aber kein Geld mehr zur Verfügung steht. Von den deutschen Rentnern muss inzwischen jeder vierte die Tafel besuchen, um überleben zu können. In dieser Situation weisen Sie mein persönliches Hilfsangebot mit einer fadenscheinigen Begründung zurück!!!
Neben der Frage, ob sie überhaupt berechtig sind, die von mir angebotene Hilfe kategorisch abzulehnen, beschäftigen mich noch folgende Fragen:
- Wie unterscheidet sich die Hilfe, die ein AfD-Mitglied leisten will von derjenigen, die das Mitglied einer anderen Partei leistet?
- Wo ist Ihre Ablehnung in Ihrer Satzung/Geschäftsordnung verankert? Sind die Behörden, die für die Obdachlosenunterstützung verantwortlich sind, über diese Regelung informiert?
- Werden die Parteiangehhörigen des linken Spektrums auch von Hilfeleistungen ausgeschlossen?
- Wie rechtfertigen Sie Ihre Entscheidung unter dem Aspekt christlicher Nächstenliebe?
- Gilt der Grundsatz „Hier wird nicht diskutiert, sondern direkt praktisch vor Ort in unserer Heimat agiert, ohne Fragen zu stellen, zu kritisieren oder zu verurteilen“ nicht für Sie?
Mit Ihrer rein willkürlichen Zurückweisung meines Hilfsangebotes entziehen Sie den Ärmsten der Armen die Unterstützung, die ich den Obdachlosen – nicht Ihnen persönlich – freiwillig angeboten habe.
Ihre Ablehnung aus dem von Ihnen genannten Grund halte ich für so ungeheuerlich, dass ich mir erlaube, hierüber die Öffentlichkeit zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Helmut Fischbach
E-Mail: Helmut.Fischbach@hotmail.com
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(1) Frau Michaela Henke ist die Verantwortliche der Obdachlosenhilfe der Neunkirchen-Seelscheider Ortsgruppe. Ihre Kontaktdaten ergeben sich aus http://www.futterspende-cbrs.de/Kontakte.htm, z.B. E-Mail: henke-m@gmx.net.