Schweigen in den Mainstreammedien. Die Bundestagsfraktion der AfD hat beim Bundesverfassungsgericht am 14. April eine Organklage zum Thema der Grenzöffnung im September 2015 eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat den Eingang der Klage nun bestätigt.

Symbolbild Collage

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, da so gut wie kein Mainstreammedium darüber berichtete, hatte die AfD im April eine sogenannte Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Gegenstand der Klage: Die Mißachtung der Mitwirkungsrechte des Bundestages bei der langjährigen Aufrechterhaltung der mündlichen Entscheidung zur Grenzöffnung vom September 2015.

Ebensowenig, wie die Mainstreammedien die Öffentlichkeit über die Einreichung der Klage unterrichteten, taten sie dies über den Umstand, dass das BVG den Eingang die Klage, die dort unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18 geführt wird, nun bestätigte.

Der Pressesprecher des BVG, Dr. Max Schoenthal bestätigte ebenfalls den Eingang der Klage, wollte jedoch keine Einzelheiten zur Antragsschrift der AfD-Bundestagsfraktion nennen.

Nicht nur das BVG muss sich nun mit der Grenzöffnung befassen, auch die Erklärung 2018 beruft sich auf die Rechtswidrigkeit der dauerhaften Grenzöffnung aufgrund der Nicht-Beteiligung des Bundestages. Laut der Initiatorin Vera Lengsfeld wird diese Petition am 16. Mai 2018 um 15.00 Uhr offiziell dem Petitionssauschuss des Deutschen Bundestags übergeben. Ein Entscheidungstermin des BVG sei hingegen nach Angaben der Pressestelle noch nicht absehbar.

Das MdB der AfD, Stephan Brandner, war zu Gast im Online-Bürgerdialog der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Im folgenden Video antwortet er auf eine Frage, die sich mit dem Untersuchungsausschuss Merkel befasst. Er führt aus, man habe das gesetzte Ziel eines Antrags bis Ostern nicht erfüllen können, konnte aber stattdessen, beim Bundesverfassungsgericht, eine Organklage gegen die Bundesregierung, aufgrund der illegalen Grenzöffnung von 2015, einreichen.

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