Bekanntlich hatte bereits Wochen zuvor der AfD Kreisverband Paderborn Anzeige gegen die Paderborner Theaterintendantin erstattet. Der Grund :  mißbräuchlicher Verwendung des AfD Logos auf einem Plakat.

In gleicher Angelegenheit ist nun eine weiter Anzeige dazu gekommen, die der Verfasser, Herr Peter Eichenseher, uns überlassen hat und wir Sie hiermit informieren wollen.  Dazu folgender Wortlaut :

Strafanzeige :
In der aktuellen Saisonbroschüre des Theaters Paderborn findet sich auf Seite 13 eine ganzseitige Grafik, die eine Gleichsetzung von NSDAP und AfD vornimmt. Diese Gleichsetzung ist nicht nur hetzerisch, sondern in der hier vorgenommenen
Form eine strafbare Beleidigung und Verleumdung. Ich erstatte deshalb Strafanzeige gegen die hierfür presserechtlich Verantwortliche, Frau Katharina Kreuzhage, Geschäftsführerin und Intendantin.
Die Grafik wird in einer Auflage von 10.000 gedruckten Exemplaren verbreitet und wird auf den Internetseiten als pdf angeboten. Die Grafik steht nach den Grußworten an prominenter Stelle und ist durch die plakative Gestaltung zweifellos der „Hingucker“ bzw. Aufmacher des Programmheftes. Die Grafik nutzt vor allem das Mittel der nonverbalen Kommunikation und der logischen Zuordnung durch denBetrachter.

Zur Gestaltung:
Vor dem Hintergrund eines symbolisch dargestellten Totenkopfes werden die beiden Parteisymbole – für die NSDAP das Hakenkreuz und für die AfD der geschwungene Pfeil – nebeneinander gesetzt. Diese beiden politischen Akteure (NSDAP/AfD) blicken den Betrachter aus den Augen des stilisierten Totenkopfes an. Zur Untermauerung dieser Gleichsetzung werden die stark zunehmenden Wahlergebnisse jeweils innerhalb weniger Jahre dargestellt. Die Balkengrafiken symbolisieren die Zähne im aufgerissenen Maul des Totenkopfes. Im Oberkiefer die Wahlergebnisse, die 1932 in die Nazi-Diktatur führten; im Unterkiefer die Wahlergebnisse, die 2017 nach vier oppositionslosen Jahren wieder eine Opposition in den Bundestag brachten. Dieser Geschichts- und Gegenwartsvergleich endet mit
dem Jahr 2017. Allein diese Darstellung reicht m.E. schon aus für eine Anklage wegen Beleidigung und Verleumdung, da mit der hier gewählten nonverbalen Symbolsprache klar und eindeutig ausgedrückt wird: beide politischen Akteure sind gleichermaßen verbrecherisch, gleichermaßen todbringend und
gleichermaßen bedrohlich.
Nach dieser eindeutigen, nonverbalen Gleichsetzung setzt die Verantwortliche aber noch eins drauf: Sie ergänzt die Grafik durch zwei Zahlen der politisch abscheulichsten Verbrechen, die wir in den deutschen Geschichte kennen: Auf der einen Seite die 6.000.000 ermordeten Juden, die – ohne namentliche Nennung und ohne verbale Zuordnung – zweifellos den Nazis zugeordnet werden. Auf der anderen Seite 681 antisemitische Straftaten des Jahres 2017, die – ebenfalls ohne namentliche Nennung dem zweiten politischen Akteur der AfD zugeordnet werden
sollen.
Die Grafik nutzt in allen ihren Bestandteilen die Technik der nonverbalen Kommunikation, das Mittel der nonverbalen logischen Zuordnung und der Reihenfortschreibung, wie man sie aus einfachen pädagogischen Aufgaben und auch aus Intelligenztests kennt.

Zur Wirkung:
Im Gegensatz zu allen anderen Grafiken des Heftes ist die Seite 13 optisch klar und prägnant gestaltet. Die optische Sequenz „Totenkopf – Parteisymbol – Tat“ lässt schon nach der ersten Sekunde für den Betrachter keinen Zweifel aufkommen, worum es geht: Gleichsetzung der AfD mit der NSDAP. Hier werden mit der nonverbalen Holzhammermethode der politische Gegner und seine Wähler verleumdet und beleidigt.

Zur Kunstfreiheit:
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass sich meine Strafanzeige nicht gegen das Stück, die Inszenierung oder künstlerischen Auffassungen der Theaterintendantin Kreuzhage richtet. Die Kunstfreiheit endet zwar nicht an der Bühnenkante, sie darf allerdings auch nicht grenzenlos ausgedehnt werden. So kann sich eine Intendantin bei der Inszenierung, bei der Dokumentation der Inszenierung und auch bei der Werbung für das Stück auf die Kunstfreiheit berufen – auf den übrigen Feldern ihrer Tätigkeit – etwa bei der Rechnungslegung, im Arbeitsrecht und natürlich auch bei der Werbung für das Theater ist sie an die Gesetze gebunden wie jeder andere Mensch auch.
Eine ansonsten strafbewehrte Handlung kann nur insoweit von der Kunstfreiheit gedeckt sein, als sie im Stück vorkommt oder mit dem Kunstwerk in Beziehung steht. (Im vorliegenden Fall ist die Verwendung des Hakenkreuzes zweifellos von der Kunstfreiheit gedeckt.)
Die drastische und plakativ gestaltete Info-Grafik sowie der Einsatz der oben geschilderten Mittel zur Beleidigung und Verleumdung haben nichts mit dem Stück Andorra und auch nichts mit der Inszenierung des Stückes zu tun. Sie sind daher nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt. Sie dienen hier ausschließlich zur politischen Positionierung der Intendantin und der Verunglimpfung ihrer politischen Gegner.

Peter Eichenseher 31.8.2018

Darüber hinaus erchien auch ein Beitrag im Westfalenblatt :