01.02.2019.
„Der Überprüfte darf das zu Überprüfende nicht wissen. Nur die Presse.“
Unser Bundestagsabgeordneter Fabian Jacobi erhielt bezüglich seiner Anfrage an den Verfassungsschutzpräsidenten zur Einsichtnahme des vom Verfassungsschutz erstellten Prüfgutachtens nachstehende Antwort :