Gastbeitrag

 

10.02.2019.

Beatrix von Storch : Zitieren eines ehem. BVerfG-Richters bald schon verfassungsfeindlich ?

Liebe Mitstreiter,

der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst Wolfgang Böckenförde forderte eine restriktive Migrationspolitik, um die Islamisierung zu verhindern. Das sei ein Gebot zum Schutz der Verfassung.

Böckenförde schrieb 2009 in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass „die Angehörigen des Islams durch geeignete Maßnahmen im Bereich von Freizügigkeit und Migration … in ihrer Minderheitenposition verbleiben“ sollten, damit ihnen „der Weg verlegt“ wird, um „über die Ausnutzung demokratischer politischer Möglichkeiten“ die liberale Staatsordnung „von innen her aufzurollen“. In einer derart restriktiven Migrationspolitik sah Böckenförde, der von 1984 bis 1996 als Richter am Bundesverfassungsgericht wirkte, eine „Selbstverteidigung, die der freiheitliche Verfassungsstaat sich schuldig ist.“

Die kritische Haltung der AfD zur muslimischen Einwanderung findet sich damit von einem der bekanntesten Richter des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Der Sozialdemokrat Böckenförde ist nicht irgendein Richter, sondern seit Jahrzehnten einer der führenden Verfassungsrechtler der Bundesrepublik.

Dass inzwischen selbst Positionen, die von Verfassungsrichtern zum Schutz der Verfassung vertreten werden, in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit gerückt werden, zeigt die ganze Absurdität der vom neuen Bundesverfassungsschutzpräsidenten Haldenwang gegen die AfD vorgetragenen Vorwürfe.

Herzlich grüßt Sie Ihre

Beatrix von Storch
Stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion

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