11.02.2019.

Diese Auffassung vertritt der ehemalige Verfassungsschutz-Chef von Thüringen Herr Helmut Roewer. Dessen Meinung bezüglich der geplanten Aktivitäten des Bundesverfassungsschutzpräsidentent Haldenwang wollen wir Ihnen nicht vorenthalten :

„Mitte Januar 2019 trat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vor die Presse und machte Ausführungen zur Tätigkeit seiner Behörde bezüglich der AfD. Unter anderem teilte er sinngemäß mit, dass die Partei „als Prüffall geführt“ werde. Die zum Vortrag gebrachten Erwägungen halte ich für rechtswidrig, die öffentliche „Einstufung“ für eine Amtsanmaßung.

Zur politischen Rolle der AfD: Sie hat in den vergangenen Jahren Millionen von Wähler angezogen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Massenzulauf andauern wird. Hierfür gibt es einen schlichten Grund: Die AfD ist die einzige Partei in der Bundesrepublik, die den Erhalt des deutschen Nationalstaats in den Fokus ihrer politischen Absichten gerückt hat. Die anderen Parteien hierzulande sehen diese Angelegenheit durchweg anders. Durch die Nicht-Zentrierung auf den deutschen Nationalstaat erwecken sie bei sehr vielen Deutschen die Befürchtung, dass sie der Auflösung der Bundesrepublik das Wort reden. Es wird hier nicht diskutiert, ob das tatsächlich der Fall ist. Es lässt sich aber nicht bestreiten, dass ein solcher Eindruck entstanden ist. Indem sie hier politisch gegenhält, hat die AfD ein Thema besetzt, das ihr den Zulauf beschert.

Alle anderen Parteien bekämpfen die AfD. Das ist im Parteienstaat, zu dem sich Deutschland entwickelt hat, legitim, und angesichts der zunehmenden Sympathien für die AfD auch wenig erstaunlich. Obwohl sämtliche Konkurrenten an einem Strang ziehen, erzielen sie offenbar nicht nur nicht den gewünschten, sondern vielmehr einen gegenteiligen Effekt. In den parteipolitischen Stellungnahmen zur AfD hat deswegen – leicht nachvollziehbar – die Schärfe zugenommen. Hierzu gehört auch der Ruf nach dem Verfassungsschutz. Dies soll beim Bürger den Eindruck erwecken, als sei hier ein finsteres Gewerbe am Werke, dem jetzt nach Recht und Gesetz der Garaus zu machen sei. Mit anderen Worten: Dem Wahlbürger soll signalisiert werden, die AfD sei für anständige Deutsche unwählbar. Das in etwa ist die politische Schlachtordnung.

Zur Rechtsposition der AfD: Sie ist eine politische Partei. Sie ist – abweichend zu dem, was immer wieder zu hören ist – keine zugelassene Partei, denn Parteizulassungen gibt es in Deutschland nicht. Ihr Recht auf Existenz ergibt sich unmittelbar aus Artikel 21 des Grundgesetzes. Dort ist auch der Rahmen für eine mögliche Bekämpfung durch den Staat festgelegt. In der Auseinandersetzung zwischen Staat und Partei gibt es eine einzige zulässige Maßnahme: das Parteiverbot. Dieses auszusprechen, ist allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Prüffall.

Mit der Verkündung eines Prüffalls hat der BfV-Präsident ein Instrumentarium in die Debatte eingeführt, das ihm rechtlich nicht zusteht. Ein solcher kommt – anders als bei jeweiligen Landesverfassungsschutzgesetzen – im Bund jedoch nicht vor. Bei der grundlegenden Neufassung des Bundesverfassungsschutzgesetztes, an der ich in den Jahren 1987 bis 1989 als zuständiger Referent des Bundesinnenministeriums beteiligt war, wurde die Frage des Prüffalls ausdrücklich verworfen: Der Inlandsnachrichtendienst mit dem Aufgabenkatalog des Verfassungsschutzes betrachtet die politische Lage der Bundesrepublik insgesamt. Gibt es hierbei den Verdacht für gesetzeswidrige Bestrebungen oder Tätigkeiten, werden gezielt Informationen hierüber beschafft. Noch einmal: Einen irgendwie gesetzlich möglichen oder gar nötigen Prüffall gibt es nicht. Von daher stellt seine öffentliche Verkündung einen Rechtsverstoß, die Anmaßung einer nicht vorhandenen Kompetenz dar. Ein Handeln ohne gesetzliche Eingriffsermächtigung ist rechtswidrig.

Schlussbetrachtung: „Nun sind sie halt mal da,“ wird unsere Kanzlerin angesichts der von ihr illegal ins Land geholten Orientalen tausendfach zitiert. Ich rate allen plötzlichen Verfassungsschutz-Freunden, diesen Satz auch auf die Alternative für Deutschland und ihre Mitglieder anzuwenden. Diese haben im Gegensatz zu jenen den Vorzug, dass sie völlig legal hier sind.“