20.02.2019.

Unglaublich. So weit ist es nun schon an einer deutschen Universität gekommen.

Studentin Katharina K. (21) trägt Niqab – und löste an der Universität Kiel damit eine Debatte aus. Seitdem gilt ein Schleier-Verbot in Lehrveranstaltungen. Jetzt äußert sich die zum Islam konvertierte Deutsche, die vor 3 Jahren noch evangelische Christin war, erstmals zum Vorgang. Sie sagt: Ich gehe gegen den Erlass juristisch vor.

Es hätten sich bereits „mehrere Anwälte“ dieses Falles angenommen. Finanzielle Unterstützung komme von einem Verein, „der sich für religiös Diskriminierte“ einsetze.

Ein Uni-Dozent hatte die Studentin, die mit Gesichtsschleier zu einem Tutorium erschienen war, zur Abnahme aufgefordert, den Fall dann zur Entscheidung an die Hochschulleitung weitergegeben. Daraufhin erließ das Präsidium das Verbot der Gesichtsverschleierung. Begründung: Kommunikation in Forschung und Lehre beruhe nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf Mimik und Gestik. Deshalb dürften Gesichtsschleier in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gesprächen, die sich auf Studium, Lehre und Beratung beziehen, nicht getragen werden.

Das scheint die Studentin offensichtlich anders zu sehen. Dabei hat sich der Zentralrat der Muslime in Deutschland schon vor Jahren zu dieser Thematik klar geäußert :

„Gesichtzeigen an Schule und Uni ist unverzichtbar.

Die Vollverschleierung von Frauen sei „kein einheitlich religiöses Gebot“. Schon vor zehn Jahren habe der ZMD klargemacht: „Im Unterricht – ob in der Schule oder an einer Uni – ist das Gesichtzeigen pädagogisch und lerntechnisch unverzichtbar.“

Das sehen wir von der AfD in diesem Fall genau so.