04.04.2019.

Ein Gastbeitrag von Jochen Renz.

Die Kriminalität sinkt wieder – wie auch schon im Vorjahr. Allerdings: Deutschland importiert Gewaltkriminalität. Asylbewerber begehen mehr als 180 mal so häufig Gewaltverbrechen wie der Rest der Bevölkerung.

De Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wurde dieses Jahr bereits einen Monat früher veröffentlicht als in vorigen Jahren. Grund ist vermutlich die EU-Wahl im Mai. Man möchte das unschöne Thema Kriminalität nicht direkt vor der Wahl in allen Nachrichten sehen. So ist die Berichterstattung über die PKS dieses Jahr auch erstaunlich zurückhaltend, obwohl es doch viel Grund zur Freude geben sollte: die Kriminalität sinkt wieder – wie auch schon im Vorjahr, sagt zur Vorstellung seines Berichtes Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Wir leben im sichersten Deutschland aller Zeiten. Das Problem ist nur, dass dies so gut wie niemand mehr glaubt! Mögliche Ursachen für den Rückgang der von der Polizei registrierten Straftaten bei gleichzeitig massivem Rückgang des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung haben wir bereits letztes Jahr diskutiert. Dies gilt dieses Jahr mit Sicherheit noch genauso. Nichts ist passiert, nichts hat sich geändert.

Was mich persönlich bei der Analyse der PKS vom letzten Jahr am meisten schockiert hat, war die erschreckend hohe Kriminalrate bei Asylbewerbern (siehe hier). Sowohl männliche als auch weibliche Asylbewerber waren um ein Vielfaches krimineller als jede Vergleichsgruppe.

2017 gab es 118.835 tatverdächtige Asylbewerber, obwohl es im Jahresdurchschnitt nur 191.443 Asylbewerber gab. Dabei wurden aufenthalts- und asylrechtliche Verstöße nicht berücksichtigt. Das heißt, die Kriminalrate bei Asylbewerbern lag im Jahr 2017 über 62% (89% bei männlichen, 20% bei weiblichen Asylbewerbern, unabhängig vom Alter). Im Vergleich dazu ist die Kriminalrate bei Deutschen nur 1,88%. Man muss dabei bedenken, dass Asylbewerber im Sinne der PKS nur diejenigen Personen sind, die einen anhängigen Asylantrag haben, also derzeit auf ihre Asylentscheidung warten. Asylberechtigte, abgelehnte Asylbewerber, oder solche, die noch keinen Asylantrag gestellt haben, fallen nicht unter die Kategorie Asylbewerber. Man sollte vermuten, dass diese Zahlen bei einigen Entscheidungsträgern ein Umdenken bewirken. Fehlanzeige. Nichts ist passiert, nichts hat sich geändert.

Was mich bei der gestern veröffentlichten PKS 2018 daher am meisten interessierte, war die Anzahl der tatverdächtigen Asylbewerber (siehe Tabelle 61). Diese ging im Jahr 2018 zurück, und zwar auf 103.105 (PKS Schlüssel 890000). Eigentlich positiv, aber die Anzahl der Asylbewerber ging ebenfalls zurück. Im Jahr 2018 war die durchschnittliche Anzahl an Asylbewerbern nur noch 56.434 (siehe hier). Wie kann das sein? Wie kann es mehr tatverdächtige Asylbewerber geben, als es Asylbewerber gibt?

Dafür gibt es mehrere mögliche Erklärungen. Einerseits ist es möglich, dass Tatverdächtige im Jahr 2018 ihre Tat bereits vor 2018 begangen haben, als es noch mehr Asylbewerber gab. Andererseits ist die Anzahl der Personen, die im Jahr 2018 zu irgendeiner Zeit Asylbewerber waren, höher als 56.434. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Asylantrags im Jahr 2018 war nur noch 3,55 Monate. Das heißt, die 103.105 tatverdächtigen Asylbewerber hatten im Durchschnitt nur 3,55 Monate Zeit, ihre Taten zu begehen.

Um diese Möglichkeit zu berücksichtigen, passen wir nun unsere Berechnung dieser Situation an, das heißt, wir berechnen die Kriminalrate nicht wie üblich für einen Zeitraum von 12 Monaten, sondern nur über 3,55 Monate. Da die Daten alle für einen 12 Monate-Zeitraum vorliegen, ist dies zwangsläufig nur eine Abschätzung. Um die vorzunehmen, dividieren wir die Anzahl der Tatverdächtigen durch 12 und multiplizieren sie mit 3,55 und bekommen nun 30.502 tatverdächtige Asylbewerber, bei einer Gesamtzahl von 56.434 Asylbewerbern.

Das bedeutet nun, dass in nur 3,55 Monaten 54% aller Asylbewerber Tatverdächtige werden, unabhängig von Alter und Geschlecht. Und dies obwohl im Jahr 2018 mehr als 44% der Asylbewerber Kinder bis zu 15 Jahren waren (siehe hier). Die Mehrheit der Asylbewerber ist also kriminell, ohne Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Verstößen. Und das obwohl sie im Durchschnitt nur 3,55 Monate Gelegenheit haben, kriminell zu werden.

Noch einige Details: 57% der Asylbewerber waren 2018 männlich, 43% waren weiblich (siehe hier). 32.167 männliche und 24.267 weibliche Asylbewerber im Jahresdurchschnitt. Unter den geschätzt 30.502 tatverdächtigen Asylbewerbern in 3.55 Monaten waren umgerechnet 26.385 männlich und 4.117 weiblich. Die Kriminalrate über 3,55 Monate beträgt damit bei männlichen Asylbewerbern 82% und bei weiblichen 17%, wiederum unabhängig vom Alter, bei 44% Kindern bis 15 Jahre alt. Beim Rest der Bevölkerung, also bei Deutschen und Nichtdeutschen ohne Asylbewerber, beträgt die Kriminalrate über 3,55 Monate nur 0,65%. Asylbewerber sind also mehr als 80 mal so kriminell wie der Rest der Bevölkerung. 18,6% der tatverdächtigen Asylbewerber begingen dabei Gewaltverbrechen (PKS Schlüssel 892000), beim Rest der Bevölkerung sind es 8,6%. Also begehen Asylbewerber mehr als 180 mal so häufig Gewaltverbrechen wie der Rest der Bevölkerung. 355 tatverdächtige Asylbewerber gab es im Bereich Mord und Totschlag, also fast jeden Tag einen.

Das Land mit der höchsten Tötungsrate ist übrigens mit großem Vorsprung El Salvador mit 82,8 Tötungen pro 100.000 Einwohner pro Jahr. In Westeuropa ist es Belgien mit 2 Tötungen pro 100.000 Einwohner und Jahr.  Die Stadt mit der höchsten Tötungsrate ist Caracas mit 122 Tötungen pro 100,000 Einwohnern im Jahr (siehe hier). Die Tötungsrate bei Asylbewerbern 2018 in Deutschland ist damit 629 pro 100.000 Asylbewerber pro Jahr (natürlich vorausgesetzt es gibt nur einen Tatverdächtigen pro Tötungsdelikt).

Dies wirft eine Menge an Fragen auf, zum Beispiel: Welche Erkenntnis braucht man noch bis etwas passiert, bis sich etwas ändert? Worauf wartet man? Warum passiert nichts, warum ändert sich nichts? Das „warum“ ist überhaupt die entscheidende Frage. Wenn ich könnte, würde ich meinen Bundestagsabgeordneten, Landtagsabgeordneten und EU-Abgeordneten folgende zwei Fragen stellen:

1. Warum werden nach wie vor unkontrolliert und ohne Nachweis der Identität massenhaft Personen ins Land gelassen, von denen laut PKS 2018 die meisten straffällig werden?

2. Wie können Sie Ihr Nichtstun in dieser Sache mit Ihrem Gewissen vereinbaren?

Die wahre Antwort ist vermutlich, dass man „kein Wasser auf die Mühlen der Rechten” leiten will. Man müsste zugeben, dass „Ewiggestrige” und andere „Abgehängte” von Anfang an Recht hatten. Die Erkenntnis, dass es überhaupt ein Problem gibt, würde einen vermutlich schon zum „Rassisten” und zum „Nazi” machen, und das darf nicht sein. Da ist es einfacher, das Problem zu ignorieren. Schließlich ist Deutschland ja so sicher wie noch nie. Sagt der Innenminister.