16.08.2019.
Der Landesverband der sächsischen Alternative für Deutschland legt bei der OSZE, der europäischen Organisation über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Beschwerde wegen massiver Wahlbehinderung ein!
Dazu erklärt der sächsische AfD-Landesvorsitzende, Jörg Urban: „Im Freistaat Sachsen findet am 1. September 2019 eine Landtagswahl statt. An dieser Wahl nimmt auch unsere Partei, die Alternative für Deutschland (AfD), teil. Wir haben Besorgnis darüber, dass die Wahlen nicht nach fairen Grundsätzen durchgeführt werden und wir haben bereits jetzt schon verschiedenen Repressionen in Kauf nehmen müssen, die nach unserer Meinung bei einer freien, unabhängigen und gleichen Wahl hätte nicht passieren dürfen. Wir bitten Sie, als unabhängige Kontrollinstanz über die Wahlen im Freistaat Sachsen zu wachen und gleichzeitig auf die Bundesregierung einzuwirken, dass diese fairen Wahlen insbesondere bei der Meinungsbildung im Wahlkampf zulässt.
Die Bundesregierung lässt kaum eine Möglichkeit aus, in anderen Staaten wegen Einschränkung von Meinungsfreiheit und Demokratie zu intervenieren. Bei Staatsbesuchen in Russland und China wir der Zeigfinger erhoben. Im eigenen Land Deutschland dagegen wird mit subtilen Mitteln oder auch völlig offener verbaler Aggression versucht, eine demokratische Oppositionspartei zu delegitimieren. Damit muss Schluss sein“.
Im Folgenden finden Sie den Wortlaut des Beschwerdebriefes der AfD-Sachsen an die OSZE:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Freistaat Sachsen, einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, findet am 1. September 2019 eine Landtagswahl statt.
An dieser Wahl nimmt auch unsere Partei, die Alternative für Deutschland (AfD), teil.
Wir sind darüber besorgt, dass die Wahlen augenscheinlich nicht nach fairen Grundsätzen durchgeführt werden sollen, und haben bereits jetzt verschiedene Repressionen in Kauf nehmen müssen, die nach unserer Meinung bei einer freien, unabhängigen und gleichen Wahl nicht hätten passieren dürfen.
Wir bitten Sie, als unabhängige Kontrollinstanz, über die Wahlen im Freistaat Sachsen zu wachen und gleichzeitig auf die Bundesregierung einzuwirken, dass diese Fairness, insbesondere bei der Meinungsbildung, im Wahlkampf zulässt.
Im Konkreten zeigen sich unsere Befürchtungen wie folgt:
1. Der Landeswahlausschuss des Freistaates Sachsen, ein von Regierungspersonal dominiertes Gremium, hat die Landesliste zur Wahl zum Sächsischen Landtag der Alternative für Deutschland von 61 auf 18 Mitglieder herunter gestrichen. Dazu wurde als Begründung vorgetragen, dass die Alternative für Deutschland bei der Listenaufstellung innerparteiliche demokratische Regeln verletzt habe.
Das Gesetz zur Überprüfung derartiger Entscheidungen sieht in Sachsen grundsätzlich erst nach den Wahlen eine Kontrolle durch das Parlament und später durch das Verfassungsgericht vor.
Dies hat in einem anders gelagerten Fall dazu geführt, dass circa vier Jahre nach der Wahl eine Rechtswidrigkeit einer Maßnahme des Landeswahlausschusses durch das Verfassungsgericht festgestellt worden ist. Dies könnte in unserem Fall dazu führen, dass ein fehlerhaft zusammengesetztes Parlament jahrelang Gesetze erlassen kann oder Regierungen bestimmt bzw. entlässt.
Entgegen der rechtlichen Möglichkeiten haben wir gegen diese Entscheidung im Eilverfahren Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Aufgrund der eklatanten Fehler hat das Landesverfassungsgericht in Sachsen aufgrund eines Eilantrages unserer Partei unsere Liste auf 30 Kandidaten erhöht. Dennoch besteht nach wie vor die mögliche Gefahr, dass der nächste Sächsische Landtag nicht den Wählerwillen abbildet. Es kann also dazu kommen, dass einige Sitze der Alternative für Deutschland leer bleiben. Erst nach einer längeren Überprüfung – möglicherweise über Jahre hinweg – könnten der AfD zusätzliche Parlamentssitze zugesprochen werden können.
2. Die Leiterin dieses Ausschusses wird weiterhin die Landeswahl für die Staatsregierung leiten, obwohl das Verfassungsgericht ihr in der ersten Überprüfung eklatante Mängel vorwerfen musste.
Gemäß § 21 VwVfG wäre jedoch jede Amtsperson von einem Verfahren abzuberufen, wenn die Gefahr der Befangenheit gegeben wäre. Dieser Anschein ist aus unserer Sicht erfüllt, da die Sitzung des Landeswahlausschusses, in der es zu der beanstandeten Entscheidung gekommen ist, auch unter unsauberen Verfahrensabläufen vonstattenging. So ist es beispielsweise den Teilnehmern dieses Ausschusses nicht gestattet, ohne die erforderliche Kontrolle der Öffentlichkeit Angelegenheiten dieses Ausschusses zu behandeln. Doch dies gerade ist geschehen, indem in längeren Sitzungspausen die Teilnehmer sich anscheinend absprechen konnten.
Hierzu gibt es entsprechendes Videomaterial.
3. Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, hat den Mut gefunden, nunmehr in der Öffentlichkeit und in der Presse zu erklären, dass der Verfassungsschutz in Deutschland bezüglich der Alternative für Deutschland offenbar missbraucht wird.
Der Verfassungsschutz ist eine Unterbehörde des Innenministeriums und sollte eigentlich weisungsfrei von sich aus erkennen, ob Organisationen oder Parteien sich aktiv gegen das Grundgesetz und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland stellen.
Der Verfassungsschutz hat dies für sich nicht erkannt und auf eine Beobachtung oder Prüfung der AfD richtigerweise verzichtet.
In einer beispiellosen einmaligen Situation ist kurze Zeit danach der Verfassungsschutzpräsident abberufen und ersetzt worden. Der neue Verfassungsschutzpräsident folgte dem Druck der Regierung und erklärte die AfD zu Unrecht zu einem „Beobachtungsfall“. Eine solche Einstufung gibt es gar nicht, es wurde durch den Staat als Propagandainstrument gegen die AfD verwendet. Zu einem späteren Zeitpunkt erklärte wiederum ein Verwaltungsgericht aufgrund einer Klage der AfD, dass die Bezeichnung „Beobachtungsfall“ rechtswidrig ist.
Aus dem Vorgetragenen müssen wir leider ableiten, dass die Landesverfassungsschutzämter ebenfalls angehalten werden, die AfD zu überprüfen oder zu beobachten. Dies führt im Konkreten dazu, dass viele Bürger Angst haben, sich zur AfD öffentlich zu bekennen, obwohl sie unsere Positionen teilen.
Besonders abschreckend wirken solche Drohszenarien auf Bürger, die im öffentlichen Dienst als Beamte oder beim Staat arbeiten wollen. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes müssen mit erheblichen Repressalien rechnen, wenn sie Mitglied einer Partei sind, die vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich, möglicherweise schon eine Stufe darunter, gekennzeichnet sind. Das deutsche Beamtenrecht sieht nämlich neben der Lebensstellung als Beamter als Bedingung zur Ausübung dieses Amtes vor, dass der Beamte und Stelleninhaber eine besondere Nähe zum Staat haben und damit loyal gegenüber dem Staat sein muss. Eine Mitgliedschaft in einer Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet oder gar als verfassungsfeindlich eingestuft wird, führt im schlimmsten Fall zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Durch die oben genannten Umstände hat die Alternative für Deutschland es sicherlich schwerer, aus den Bereichen der Justiz, Verwaltung oder Wissenschaft öffentliche Bekenner zu finden, als wenn auf die Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes verzichtet werden würde. Der Verfassungsschutz schützt in diesem konkreten Fall also nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sondern dient zum Machterhalt etablierter Parteien, die kein Interesse haben, einer jungen Partei eine Chance zu geben.
Viele Deutsche wissen es, gerade nach 40 Jahre Sozialismus in der DDR, zu schätzen, in Freiheit leben zu können, und fühlen sich daher der Alternative für Deutschland sehr verbunden.
4. In Deutschland werden zu Wahlen auf den Straßen zahlreiche Plakate aufgehängt. Im Verhältnis zu anderen Parteien werden allerdings besonders die Plakate der AfD zerstört. Da wir seit Januar 2019 in verschiedenen Wahlkämpfen organisiert sind (Kommunal,- Europawahlkampf), können wir mitteilen, dass der Staat an einer wirklichen Aufklärung der Beschädigungen wenig interessiert ist. Die Kosten belaufen sich auf hunderttausende Euro – für eine junge Partei sehr viel Geld.
5. Die Angriffe auf Spitzenkandidaten der Alternative für Deutschland nehmen mit der Dauer des Wahlkampfs zu. Auf offener Straße am helllichten Tag schlagen Andersdenkende auf Direktwahlkreiskandidaten der AfD ein. Obwohl Zeugen vorhanden sind und Fotos gemacht werden, interessiert das die Täter kaum. In der Vergangenheit mussten wir leider feststellen, dass die staatlichen Repressalien entweder sehr gering waren oder die Täter gar nicht ermittelt wurden. Einige Parteimitglieder der Alternative für Deutschland und Sympathisanten haben bereits auf Kandidaturen aufgrund oben genannter Gründe verzichtet. Für eine junge Partei ist es jedoch evident wichtig, qualifizierte Bewerber zu finden, die bereit sind, die neuen Positionen der AfD in die Gesellschaft zu tragen, sie dort zu verankern und politische Arbeit zu leisten. Durch das Klima der Angst wird dies allerdings verhindert.
Als ein Beleg für unsere Aussagen verweisen wir auf den körperlichen Anschlag unseres Landtagskandidaten Dr. Joachim Keiler am 10. August, um die Mittagszeit in Dresden, Albertplatz.
6. Die Angst kennt auch andere Gesichter. Veranstaltungen der Alternative für Deutschland werden regelmäßig in Gastronomiebetrieben oder Veranstaltungsräumen durchgeführt. Bürger werden hierzu eingeladen und können sich nach der Veranstaltung eine Meinung bilden. Es sind 2 Phänomene zu beobachten:
7. a) Gaststättenbetreiber stellen ihre Räumlichkeiten der AfD nicht zur Verfügung, da sie befürchten müssen, dass ihre Gaststätten erheblichen Schaden durch Verwüstung oder Brand nehmen könnten.
8. b) Stellen Gastronomen Räume zur Verfügung und die Veranstaltung gelangt insbesondere gewaltbereiten linksextremistischen Kräften zur Kenntnis, erhalten die Gastwirte oder Raumpächter entsprechende Drohbriefe. Ein probates Mittel ist auch das Verteilen von Flugblättern in der Nachbarschaft der Gaststätte, um diesen Versammlungsort zu diskreditieren und Umsätze für die Gaststätte merklich zu senken. Dies alles führt dazu, dass es der AfD in der Vergangenheit häufig nicht gelungen ist, ordnungsgemäße Wahlkampfveranstaltungen durchführen zu können.
Zusammenfassung: Die oben genannten 6 Punkte sind einzeln, alleine für sich betrachtet, geeignet, bei der AfD gegenüber den anderen Parteien erhebliche Nachteile zu befürchten. Da aber alle Punkte gemeinsam gegen die AfD wirken, gehen wir bereits jetzt davon aus, dass ein ordnungsgemäßes Abbild des Wählerwillens nicht stattfindet. Wir bitten Sie daher und fordern Sie auf, entsprechend Ihrer Möglichkeiten, auf die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaat Sachsens einzuwirken. Wir bitten Sie ferner, sich selbst ein eigenes Bild zu den uns vorgetragenen Punkten zu machen.
Mit freundlichen Grüßen