19.08.2019.
Bild-Reporter entlarvt „Asyltourismus“
Ein Gastbeitrag von Dr. Manfred Schwarz.
„Flüchtlinge“ machen reihenweise Urlaub – in ihren Heimatländern.
„Schutzsuchende“ etwa aus dem Nahen Osten oder aus Eritrea
urlauben immer wieder in ihrem Heimatland. Offizielle Zahlen gibt es kaum, die Dunkelziffer jedenfalls ist hoch. Für 800 Euro leisten spezialisierte arabische Reisebüros einen „Rundum-Service“. Bei einer vierköpfigen Familie kommen dann schon mal 3.200,- € zusammen, ohne Taschengeld, ohne Geschenke. Von Hatz-IV kann man das wohl kaum stemmen. Entweder sind diese Leute vermögend, oder das Jobcenter greift hier mit unter die Arme.
„Flüchtlinge“, die über die Grenzen nach Westeuropa eingewandert sind, machen – illegal – häufig Urlaub in den Ländern, in denen sie angeblich verfolgt werden. Solche Fälle sind insbesondere in Deutschland, der Schweiz oder in Norwegen bekannt geworden. Oftmals reisen auch vermeintlich „Geflüchtete“ in ihre Herkunftsländer, um dort Bekannte, Freunde oder Verwandte zu besuchen. Diese Reisen währen nicht selten weit mehr als 30 Tage.
Dieser Betrugs-„Asyltourismus“, der das Asylrecht ad absurdum führt, wird auch dadurch erleichtert, dass heutzutage mindestens 80 Prozent der „Schutzsuchenden“ bei ihrer Einreise etwa in die Bundesrepublik zwar alle moderne oder modernste Handys „am Mann“ oder „an der Frau“ haben, aber angeben, keine Papiere zu besitzen – wohl wissend, dass den Zuwanderern von den hiesigen Behörden schnell Ersatzpapiere ausgestellt werden. Und zwar nach den Angaben, die von den „Flüchtlingen“, richtig oder falsch, mündlich gemacht werden. Niemand kann die Richtigkeit der persönlichen Daten überprüfen. Betrugs ist so Tür und Tor geöffnet.
Die Medien des rotgrünen Mainstreams verschweigen diese kriminellen Reise-Unternehmungen großen Stils schon lange gern grundsätzlich. Zeitungen wie beispielsweise der „Focus“ oder die „Stuttgarter Nachrichten“ bildeten hier in der Vergangenheit die Ausnahmen von der Regel. Linke Nachrichtenmacher – allen voran etwa der „Spiegel“ – versuchen sogar, den „Asyltourismus“ weitschweifig zu verharmlosen oder gar zu entschuldigen. Auch in den Reihen fast aller Politiker herrscht dazu nur beredtes Schweigen. Und die zuständigen Ämter sind bemüht, bekannt gewordene Fälle nicht zu veröffentlichen.
BILD-Reporter hat verdeckt recherchiert.
Ganz anders derzeit wieder einmal die „Bild“-Zeitung. Sie hat – exklusiv und exemplarisch – mit Hilfe von verdeckten Recherchen insbesondere eines arabischen Journalisten ein umfangreiches Betrugssystem aufgedeckt.
Der verantwortliche Reporter Mohammad Rabie beschreibt in seiner Reportage, dass heutzutage Asylanten-Betrügereien großen Ausmaßes ganz einfach in Reisebüros hierzulande gebucht werden können, die auf solche international reisenden „Asylbewerber“ spezialisiert sind, die „auf Zeit“ in ihre Heimatländer zurückkehren wollen. „BILD“-Journalist Rabie, er ist selbst anerkannter Flüchtling aus Syrien, hat im Rahmen seiner Recherchen mit Landsleuten gesprochen, aber auch mit Reisebüros und Vermittlern, die sich auf illegale Ländertrips spezialisiert haben.
Offensichtlich gibt es etliche Möglichkeiten, sich zum Beispiel eine Einreise nach Syrien zu verschaffen. Man reist, wenn das Geld dafür zur Verfügung steht, einfach über den Libanon, den Iran oder die Türkei.
Ein Anruf etwa bei der libanesischen Fluggesellschaft „Nakhal“, die auf ihrer Website eine entsprechende Nummer in Berlin angibt, und beim Reisebüro „Al-Outom“ in Berlin-Neukölln (Sonnenallee) genügt, um bald die gewünschte große Reise ins scheinbar (aber nicht wirklich) allerorten bedrohte Heimatland anzutreten.
Arabisches Reisebüro: Service – „All Inclusive“.
Der „Bild“-Reporter mit syrischen Wurzeln erklärte in seinen Telefongesprächen bei „Nakhal“ und „Al-Outom“ ganz offen, dass „er in seine Heimat reisen will, obwohl er das nach dem Asylgesetz nicht darf“. Antwort eines Reisebüro-Mitarbeiters: „Kein Problem. Sie brauchen nur einen syrischen Reisepass oder müssen ein ‚Übergangsticket’ in der syrischen Botschaft beantragen. Um den Rest kümmern wir uns.“
Kosten? Rund 800 Euro müssen auf den Tisch gelegt werden. Für Bestechungsgelder (sie gehen anscheinend vor allem an Grenzbeamte am Grenzübergang zwischen Syrien und Libanon), Flug, Busfahrt und Dokumente. Dafür gibt es dann einen „Service All Inclusive“.
Mohammad Rabie hat für „Bild“ mit Flüchtlingen gesprochen, die als „Schutzsuchende“ nach Syrien gereist sind, das sie verlassen haben, weil sie dort angeblich verfolgt wurden:
▶ Gina (38, Name geändert) lebt im Freistaat Bayern. Sie kam 2015 nach Deutschland. Seitdem war die „Geflüchtete“ zweimal in ihrer Heimat. „Ich blieb zwei Monate, habe Urlaub gemacht,“ sagt sie. Auf die Frage, warum sie in ein Land gefahren ist, aus dem sie geflüchtet ist, antwortete Gina: „Ich habe meine drei Kinder besucht. Ich würde es wieder tun, selbst wenn ich meinen Aufenthaltstitel verlieren würde.“
▶ Ebenfalls seit 2015 lebt Maya in Deutschland. Sie hat angeblich ihren kranken Vater in Damaskus besucht. „Ich flog in die Türkei, überquerte die Grenze in die syrische Stadt Qamischli. Ich habe die deutschen Behörden nicht informiert, weil ich Angst hatte, dass mein Asylrecht zurückgenommen wird.“
Mit Asylpapieren deutscher Behörden: unbekümmert zurück nach Deutschland.
Aber wie kommen die Flüchtlinge wieder zurück nach Deutschland?, fragt sich mancher brave gesetzestreue Bundesbürger – der tagtäglich seiner Arbeit nachgeht und regelmäßig seine Steuern zahlt –, wenn er solche Geschichten hört. Der arabische Reporter von Europas größter Boulevardzeitung hat auch das recherchiert. Gängige Praxis sei es, mit den syrischen Ausweispapieren wieder in das Transitland zurückzureisen, aus dem man gekommen ist.
Von dort gehe es mit den deutschen Asylpapieren zurück nach Deutschland. „Falls die Ausweise in Syrien gestempelt wurden, kann man z. B. über Dänemark wieder einreisen und an der Grenze behaupten, den Pass verloren zu haben.“ Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BamF) weiß seit langem von diesen Heimaturlauben der ganz besonderen Art. Das BamF kennt jedoch angeblich keine genauen Zahlen. Die offizielle Vorschrift lautet: Wird eine solche Heimat-Reise bekannt, droht – freilich fast immer nur theoretisch – ein Widerruf des Asylstatus.
Wer kontrolliert die „geflüchteten“ Hartz IV-Empfänger?
„Flüchtlinge“, die in Deutschland einen „Aufenthaltstitel“ bekommen haben (welcher Art auch immer – es gibt davon einige), erhalten sofort Hartz IV (Wohnung oder Haus, Gelder für den Lebensunterhalt, Mobiliar, Kleidungsgrundausstattung, freie Krankenfürsorge usw.). Wollen Hartz IV-Empfänger, die rechtlich als „Geflüchtete“ gelten, Auslandsreisen antreten, muss das zuständige Jobcenter informiert werden. Die Reise darf offiziell nicht länger als drei Wochen dauern. Doch wer kontrolliert das?
Niemand wird in deutschen Ämtern erklären wollen, dass irgendein Angestellter oder Beamter willens oder in der Lage wäre zu kontrollieren, wohin diese „Flüchtlinge“ wirklich reisen. Reisen in das Heimatland sind zwar nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht gestattet. Aber wen interessiert das unter den Bediensteten in deutschen Behörden wirklich?
Der zuständige Sachbearbeiter und der vorgesetzte Referent wissen ganz genau: Auch der politischen Führung ist in der Regel in keiner Weise daran gelegen, dass Vorschriften in diesem Zusammenhang wirklich durchgehend beachtet – oder gar durchgesetzt – werden. Denn das könnte schlechte Bilder und unliebsame Schlagzeilen machen. Und das wiederum könnte den braven Michel verunsichern, der immer noch glaubt, in der „Flüchtlingspolitik“ gehe in Deutschland alles mit rechten Dingen zu.