28.08.2019.
Im Tresor ihres Amtes lagern am Zahltag immer zwischen 50.000 bis 100.000 Euro in bar. Die Fürther Sozialamtschefin Michaela V. versorgt Asylbewerber mit Taschengeld.
Ein lustiger Smiley in sonnigem Gelb leuchtet an der Scheibe und tatsächlich, hier herrscht stets gute Laune, denn die Auszahlungen sind durchaus üppig: Ein Alleinstehender erhält monatlich 143 Euro. Verheiratete können jeweils 129 Euro mitnehmen und Kinder zwischen 0 und 18 Jahren freuen sich über Zuwendungen zwischen 84 und 92 Euro zur freien Verfügung. Direkt nach der Registrierung in der Erstaufnahme steht den Asylbewerbern ein Taschengeld zu.
Doch es kommt noch besser: Sobald den Migranten ein fester Wohnort (z.B. im Asylbewerberheim) zugewiesen wird, steigen die Sätze kräftig an. Dann erhält ein Alleinstehender 325 Euro pro Monat, Verheiratete jeweils 297 Euro und Kinder von 0 bis 6 Jahren 211 Euro, älterer Nachwuchs (7-14 Jahre) 238 Euro und Jugendliche (15-18 Jahre) 269 Euro. Davon können junge Taschengeldempfänger, die schon länger hier leben, ebenso wie arme Rentner und Familien nur träumen!
Die Zahlungen vom Sozialamt gibt es monatlich bis zum Ende des Asylverfahrens. Anerkannte Asylbewerber, die dann keinen Job finden, haben ein Anrecht auf Hartz IV. Seit 1. Januar 2018 gibt es für Alleinstehende 416 Euro/Monat. Ehepaare erhalten je Partner 374 Euro. Für Kinder gibt es 240 Euro (0-6 Jahre) bzw. 296 Euro (7-14 Jahre) bzw. 316 Euro (15-18 Jahre). Abgelehnte Asylbewerber werden bis zur Ausreise finanziell wie in der Erstaufnahme versorgt.
Es ist unfassbar, welche Unsummen der Staat in die Hand nimmt, um Taschengeldzahlungen zu leisten. Kein Wunder, wenn Deutschland als das Sozialparadies schlechthin in aller Welt angesehen wird. Während hierzulande über 2 Millionen Kinder in akuter Armut leben, zeigt man sich anderswo erstaunlich spendabel. Damit muss Schluss sein! Statt Geld sollte es nur noch Sachleistungen geben, wie das schon Dänemark seit geraumer Zeit vormacht. Die Asylanträge gingen daraufhin merklich zurück.