30.01.2020.

Weil die Landesregierung NRW Auskunft über die ‚gefährlichsten Orte‘ verweigerte, hatte die AfD den Verfassungsgerichtshof NRW angerufen.

Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat am 28. Januar 2020 einer Klage von sieben AfD-Landtagsabgeordneten gegen die Landesregierung stattgegeben. Ausgangspunkt der Klage war eine höchst unzureichende Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion von Ende 2017, in der nach den gefährlichen Orten in Nordrhein-Westfalen gefragt wurde. „Die Bürger haben ein Recht zu erfahren, wo es in NRW besonders gefährlich ist“, stellt der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion NRW, Markus Wagner, klar.

Das Gericht hatte das ebenso gesehen. In ihrer Urteilsbegründung verwies die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Ricarda Brandts, auf den Informationsanspruch u. a. der AfD, um ihre verfassungsrechtlich bestimmte Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung wahrnehmen zu können. Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil auch einen disziplinierenden Einfluss auf das künftige Verhalten der Landesregierung haben wird.

Die stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion Gabriele Walger-Demolsky und Sven W. Tritschler begrüßten das Urteil. „Das Verfassungesgericht hat die Informationsrechte der Abgeordneten und damit auch der Bevölkerung gestärkt. Das ist ein Erfolg nicht nur für die AfD, sondern für die ganze Demokratie“, sagt Tritschler.