19.03.2020.
Halbherzige Maßnahme statt bestmöglicher Schutz der Bevölkerung.
Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mitteilte, wurde am Dienstag angesichts der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) angewiesen, die Resettlement-Verfahren mit der Türkei und für Menschen in humanitären Notlagen bis auf Weiteres auszusetzen.
Symbolbild
Nicht ganz unbeteiligt an dieser Entscheidung ist wohl die Tatsache, dass laut eines Ministeriumssprechers, die deutschen humanitären Aufnahmeverfahren wegen verschiedener Reisebeschränkungen und operativer Einschränkungen auch seitens wichtiger Partner bereits seit vergangenem Freitag zum Erliegen gekommen sind.
So hätten die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) ebenfalls am Dienstag offiziell die Aufnahmeprogramme für Geflüchtete ausgesetzt.
„Asyl“ ist weiterhin das Zauberwort
Anders verhält es sich jedoch mit den Asylbewerbern. Diese werden an den EU-Außengrenzen bislang nicht abgewiesen, da die Beantragung von Asyl als Ausnahmetatbestand im Sinne der am Mittwoch beschlossenen Regelungen gewertet wird. Ein Schelm, wer vermutet, dass Merkel ihr politisches Gewicht eingesetzt hat, um dies durchzusetzen.
Wie lange sich dieser Ausnahmetatbestand noch halten lässt, bleibt abzuwarten, da beispielsweise in Deutschland aufgrund der Verbreitung des Coronavirus die Arbeit des für die Asylbewerber zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nur noch sehr eingeschränkt möglich ist.
Außerdem sind die der Bevölkerung zugemuteten Einschränkungen, die möglicherweise bald in Ausgangssperren gipfeln werden, kaum noch vermittelbar, wenn man weiterhin Fremde mit unbekanntem Gesundheitszustand und ungewisser Herkunft ins Land lässt.