27.04.2020.

Im Rahmen einer Anfrage will die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld wissen, auf welcher Rechtsgrundlage der muslimische Gebetsruf nur so lange genehmigt wird, wie Moscheen, Kirchen und Synagogen geschlossen sind. Aus der Ausnahme wollen die Liberalen nun eine Regel machen:

Es sei „sowohl aus immissionsrechtlicher wie aus Sicht der Religionsfreiheit keine andere Beurteilung vorzunehmen wie bei der Einordnung christlichen Glockengeläutes. Deshalb hinterfragen wir die Befristung der Genehmigung für Gebetsrufe“, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzender Heitmann. Bereits 2012 hatte die Fraktion einen ähnlichen Vorstoß gemacht.

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Matthias Helferich, stellv. Landessprecher der AfD NRW, nimmt dazu wie folgt Stellung:

»Die FDP leistet damit einer Islamisierung des öffentlichen Raums sowie einem dominanten politischen Islam Vorschub. Dies verwundert umso mehr, weil sich gerade die FDP früher für eine freiheitlich-aufgeklärte Gesellschaft stark machte. Heute übt sie sich im Kniefall vor dem politischen Islam.«