23.08.2020.

Abgemahnt: NRW-AfD-Fraktion fährt Sieg gegen SPD-Blatt ein!

Manchmal gibt es auch noch richtig gute Nachrichten zu vermelden: Das Landgericht Düsseldorf hat der Zeitung Neue Westfälische (NW) jetzt verboten, eine dreiste Behauptung über uns zu wiederholen.

Der Sieg ist umso schöner, als dass die richterliche Klatsche eigentlich der SPD gilt.

Kennen Sie den FC Landtag? Das ist eine Parlamentsmannschaft, die sich von Spiel zu Spiel aus unterschiedlichen Mitgliedern der im Landtag NRW vertretenen Parteien zusammenwürfelt. Gegen Jahresende hatte ein Autor der NW folgendes behauptet:

„Tritt die Parlamentsmannschaft gegen Flüchtlingsteams an, meldet sich die AfD geschlossen ab.“

Blödsinn! Wir sind gegen diese Unterstellung juristisch vorgegangen – und bekamen Recht! In seiner Urteilsbegründung stellt das Landgericht Düsseldorf ohne Umschweife fest:

„Die Berichterstattung der Beklagten enthält in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingreifende Tatsachenbehauptungen, die nicht der Wahrheit entsprechen (…).“ Wiederholt der Zeitungsverlag diese Behauptungen, droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Was fast noch besser ist: Das Gericht benennt auch klipp und klar, wer bei der NW wirklich das Sagen hat: „Eigentümer der Neuen Westfälischen“, bemerkt es, „ist die Presse Druck GmbH, deren Eigentümer zu 100 Prozent bei der SPD-Medienholding Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft liegen“.

Solch verdeckte Medienbeteiligungen von Parteien verleihen der Berichterstattung von vornherein eine tendenziöse, fast immer AfD-feindliche Qualität. Sie offenzulegen, ist eines unserer medienpolitischen Ziele – im Vergleich zur Abmahnung der NW ein dickeres Brett. Aber das kriegen wir auch noch durchgebohrt.