27.08.2020.
Das Verbot der geplanten Corona-Demonstrationen am kommenden Wochenende hat hohe Wellen geschlagen. Seitens der Regierung wurde der Schritt mit der Gefahr für die Gesundheit begründet, man habe sich „für das Leben entschieden“, heißt es.
Gleichzeitig lässt es SPD-Innensenator Geisel aber auch nicht an ideologischen Begründungen vermissen:
»Ich bin nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen.«
Sollte das der wirkliche Grund für das Verbot sein, wäre dies klar verfassungswidrig. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, dass allen Bürgern zusteht, auch wenn ein SPD-Innensenator davon nichts hält. Pikant ist, dass Geisel noch vor zwei Jahren kein Problem damit hatte, mit Linksradikalen und Grauen Wölfen zu demonstrieren:
Es drängt sich der Verdacht auf, dass es dem Berliner Senat weniger um die Demokratie und die Gesundheit der Bürger geht, als vielmehr darum, einer unliebsamen Bewegung Einhalt zu gebieten. Anders lassen sich die Geisel-Aussagen kaum deuten.