30.03.2021.
Eine Klage von mehreren AfD-Landtagsabgeordneten in Sachsen-Anhalt hat nun zu einer erneuten juristischen Klatsche für die Altparteien geführt. Das dortige Landesverfassungsgericht erklärte wesentliche Teile von Sachsen-Anhalts Corona-Regeln aus dem Herbst für verfassungswidrig! Zu den einkassierten Entscheidungen gehören die Beschränkungen privater Feiern, das Beherbergungsverbot, das Busreiseverbot und die flächendeckende Schließung von Gaststätten.
Die lange Kette der von Gerichten als rechtswidrig eingestuften Corona-Maßnahmen wird somit immer länger. Begründung des höchsten Gerichts von Sachsen-Anhalt: All diese Entscheidungen seien ohne gesetzliche Grundlage erfolgt. Eine beispiellose Blamage für die Kenia-Koalition.
Für die Bürger in Sachsen-Anhalt bedeutet die Entscheidung konkret: Bessere Chancen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um Ordnungswidrigkeitsverfahren, die auf Grundlage der damaligen Verordnung eingeleitet wurden. Nach diesem ersten Erfolg geht es nun jedoch erst richtig los.
Die AfD klagt auch gegen die aktuelle Corona-Verordnung des Landes – ebenso wie sie auch in anderen Bundesländern gegen die aktuelle Corona-Politik vorgeht. Es bleibt dabei: Die Bekämpfung des Coronavirus ist selbstverständlich wichtig – doch diese Virus-Bekämpfung muss mit verhältnismäßigen und verfassungsgerechten Mitteln geschehen.
MDR.de: „Gericht erklärt Corona-Regeln aus dem Herbst für verfassungswidrig.“