15.06.2022.
Wichtig, aber viel zu spät: Als die damalige Kanzlerin Merkel nach der Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen forderte, das Ergebnis müsse rückgängig gemacht werden, handelte sie verfassungswidrig. So urteilte heute das Bundesverfassungsgericht.
Gut, aber: Das Eingreifen Merkels war so fundamental und offenkundig grundgesetzwidrig, dass man sich fragen muss, warum das Verfassungsgericht sich so lange Zeit gelassen hat? Wenn, ähnlich wie bei der Maßnahmenpolitik, erst jahrelang unter Medienapplaus verfassungswidrig regiert werden kann, dann bleiben solche Urteile ein stumpfes Schwert. Zumal sie selten greifbare Konsequenzen haben.
Der gewünschte Effekt, eben die Rückabwicklung der Wahl, ist längst erzielt und das Unrecht Schnee von gestern. Verfassungswidrige Politik wird so zur Randbemerkung. Der Zweck heiligt die Mittel, die Medien machen mit.
Aber egal, ob der Merkel-Vertraute und Bundesverfassungsgerichtspräsident Harbarth im Urlaub war, krank ist oder ob ihm einfach das Abendessen im Kanzleramt nicht geschmeckt hat: Wir freuen uns über das Urteil, das erneut beweist, wer die wahren Verfassungsfeinde sind.
Bis heute regiert in Thüringen eine den Altparteien wesentlich genehmere Minderheiten-Koalition von Linken, SPD und Grünen. Die macht vielleicht keine Politik im Sinne der Thüringer, aber immerhin ist sie ideologisch auf Linie. Die Einwohner des Freistaates sollten genau das bei der nächsten Wahl berücksichtigen – und dann dafür sorgen, dass solche undemokratischen Umtriebe bei der nächsten Landtagswahl im Herbst 2024 von vornherein vereitelt werden. Indem sie die AfD wählen.