13.12.2022.

„Wahlrecht ist Staatsbürgerrecht“. Lange Zeit galt dieser Leitsatz im Hinblick auf die Frage, wer in Deutschland sein Kreuz machen darf.

Wie so viele Verschlimmbesserungen brachte die Europäische Union eine Aufweichung dieser Regelung. Im Vertrag von Maastricht erhielten Ausländer aus anderen EU-Staaten 1992 die Erlaubnis, an den Kommunalwahlen ihres Hauptwohnsitzes teilzunehmen.

Wo die EU vor 30 Jahren die Axt angelegt hat, wollen SPD und Grüne jetzt den nächsten Vorstoß wagen. Bei einer Veranstaltung des Landesintegrationsrates in Bielefeld waren sich Josefine Paul, grüne Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in NRW, sowie SPD-Oberbürgermeister Pit Clausen einig: Kommunales Wahlrecht müsse endlich auch für Ausländer gelten, die nicht aus der EU kommen.

AfD-Ratsherr Maximilian Kneller warnt entschieden: „SPD und Grüne versuchen auf der Suche nach neuen Wählermilieus mit diesem Vorstoß das kommunale Wahlrecht sowie die deutsche Staatsangehörigkeit abzuwerten. Das Wahlrecht ist das höchste Privileg eines Staatsbürgers. Wir als AfD-Ratsgruppe lehnen jede Bestrebung, das Wahlrecht auf Ausländer zu auszuweiten, strikt ab.“