18.05.2024.
Das OVG NRW hat entschieden: Der Verfassungsschutz darf die AfD als sog. „rechtsextremen Verdachtsfall“ beobachten.
Viele Oppositionelle überraschte das Urteil nicht. Dennoch sind folgende Fragen zu klären:
- Was ist an den Anschuldigungen dran?
- Wie steht es um die deutsche Gerichtsbarkeit?
- Wie sollte die AfD damit umgehen?
Die Antworten zu diesen Fragen gibt im nachstehenden Video RA Matthias Helferich, MdB.
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