14.06.2024.
Mit Beschluss vom heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen einem Eilantrag der AfD stattgegeben.
Das VG hat die Stadt Essen verpflichtet, auf die MESSE ESSEN einzuwirken, der AfD den Zugang zum Parteitag in der Grugahalle ohne die im Ratsbeschluss vorgesehenen Bedingungen zu verschaffen, da das Vorgehen der Stadt rechtswidrig war.
Peter Boehringer, stellvertretender AfD-Bundessprecher: „Pacta sunt servanda – Verträge müssen eingehalten werden. Was für jeden Kaufmann gilt, gilt in einem Rechtsstaat erst recht für Kommunen und ihr untergeordnete Gesellschaften. Die Entscheidung des VG Gelsenkirchen ist nachvollziehbar und richtig. Die Stadt Essen wollte mit ihrem Vorgehen gegen den Bundesparteitag einer großen Rechtsstaatspartei aus politischen Gründen einen Präzedenzfall schaffen – und eine ‚lex AfD‘ kreieren. Dem hat das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben.“
Roman Reusch, Mitglied im AfD-Bundesvorstand: „Das war eine Niederlage mit Ansage. Es ist unverantwortlich, wie hier mit Steuergeldern umgegangen wird.“
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