31.07.2024.

Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließt die Statistik-Plattform „Statista“ grundsätzlich aus. Das Geld der Partei nahm sie trotzdem erst einmal gerne.

Gelohnt hat sich diese Einstellung für Statista nicht, denn am Ende musste das Unternehmen hohe Kosten in Kauf nehmen.

Vor einigen Monaten entschlossen sich die Ratsherren der AfD in Bielefeld, ein Statista-Konto für die Ratsgruppe zu eröffnen. Die Plattform liefert nach eigener Aussage Statistiken, Daten, „Insights“ und Fakten aus 170 Branchen und mehr als 150 Ländern.

Zahlen aus Wirtschaft und amtlicher Statistik, gebündelt auf einer einzigen Plattform, sind für die politische Arbeit wertvoll, weshalb die Ratsgruppe ein Paket buchte und die Nutzung der Plattform direkt für ein Jahr im Voraus bezahlte. Statista bedankte sich zunächst für den „Auftrag und das […] entgegengebrachte Vertrauen“.

Drei Tage später erfolgte die fristlose Kündigung. Aussagen der Partei widersprächen angeblich den Werten und „Grundprinzipien“ des Unternehmens.

Als Partei der Rechtsstaatlichkeit erkennt die AfD-Ratsgruppe die Vertragsfreiheit des Konzerns selbstverständlich an und nahm die Kündigung entsprechend hin. Das Problem: Statista zahlte den bereits überwiesenen und immerhin vierstelligen Betrag nicht zurück.

Wiederholte Kontaktaufnahmen von Seiten der AfD-Ratsgruppe blieben unbeantwortet. Der Betrag – immerhin öffentliche Gelder – lag weiterhin auf den Konten von Statista. Erst als juristischer Beistand eingeschaltet wurde, sah sich das Unternehmen endlich genötigt, das Geld zurück zu überweisen.

Schlecht für Statista: Es waren inzwischen Anwaltskosten in Höhe von mehreren Hundert Euro entstanden, für die, nach Meinung der AfD-Ratsmitglieder, nicht der Steuerzahler aufkommen sollte, weshalb sie den Betrag erfolgreich einforderten.

Die ganze Aktion kostete das Unternehmen also nicht nur einen zahlungskräftigen Kunden, sondern zusätzlich auch einen dreistelligen Betrag. Statista hat also offenbar ein zweifelhaftes Demokratieverständnis UND wenig Sinn für wirtschaftliches Handeln.

Auch bleibt fraglich, inwieweit es den hochgelobten Werten und „Grundprinzipien“ des Unternehmens entspricht, gezahlte Beiträge im Kündigungsfall erst nach Einschalten einer Anwaltskanzlei wieder zurückzugeben. Eines dürfte jedoch offensichtlich sein: Seriöse Geschäftspraxis sieht anders aus.