Sehr geehrte Leser,
hinter dem Rücken der Regierungen aller anderen EU-Staaten haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte bei Verhandlungen über das Flüchtlingsabkommen der EU mit der Türkei die Aufnahme von 150.000 bis 250.000 Syrern jährlich zugesagt. Diese Zahlen ergeben sich aus dem heute veröffentlichten Buch „Die Getriebenen – Merkel und die Flüchtlingspolitik. Ein Report aus dem Innern der Macht“ (Siedler-Verlag) des „Welt“-Journalisten Robin Alexander. Sie wurden bislang geheim gehalten.

Die Vereinbarung wurde getroffen am 6. März 2016 zwischen Merkel, Rutte und dem damaligen türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu in der Vertretung der Türkei in der Nähe von Brüssel. Rutte nahm daran teil, weil die Niederlande zum damaligen Zeitpunkt den EU-Ratsvorsitz inne hatten. Robin Alexander führt dazu in seinem Buch aus:

„Der von Merkel, Davutoglu und Rutte gemeinsam vereinbarte Plan wurde am Folgetag den übrigen EU-Ratsmitgliedern als überraschender Vorschlag der Türkei präsentiert. Die Staats- und Regierungschefs stimmten dann im Abschlussdokument des Gipfels einer `freiwilligen Aufnahme aus humanitären Gründen` zu.

Die konkrete Zahl wurde den übrigen Europäern von Merkel, Rutte und Davutoglu jedoch nicht genannt. Die drei Regierungschefs hatten sich jedoch per Gentlemen’s Agreement auf die Zahl 150.000 bis 250.000 verständigt. Das bestätigen mehrere Personen, die in die Verhandlungen involviert waren.

Merkel und Rutte planten, weitere EU-Länder von der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Türkei zu überzeugen. Auf diese `Koalition der Willigen` sollte das Kontingent verteilt werden.“

Da die Niederlande kaum nennenswerte Kontingente aufnehmen können und die „Koalition der Willigen“ ein Hirngespinst Merkels ist, liegt auf der Hand, dass Deutschland die meisten der 150.000 bis 250.000 Syrer jährlich aufnehmen soll.

Vor dem Hintergrund solcher Geheimabsprachen Merkels mit dem Regime Erdogan ist auch klar, warum wohl eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Freitag vergangener Woche keine politischen Auswirkungen haben wird. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich klargestellt: Die Bundesregierung ist jederzeit berechtigt, Erdogans Agitationsreise nach Deutschland zu stoppen. Das höchste deutsche Gericht lehnte zwar am Freitag den Eilantrag eines Bürgers gegen politische Aktivitäten des türkischen Ministerpräsidenten in Deutschland ab. Aber nur, weil der Kläger durch dessen Deutschlandbesuch keine Nachteile habe.

„Zwar haben Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen weder von Verfassungs wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland. Hierzu bedarf es der Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung fällt. Soweit ausländische Staatsoberhäupter oder Mitglieder ausländischer Regierungen in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität in Deutschland auftreten, können sie sich nicht auf Grundrechte berufen. Denn bei einer Versagung der Zustimmung würde es sich nicht um eine Entscheidung eines deutschen Hoheitsträgers gegenüber einem ausländischen Bürger handeln, sondern um eine Entscheidung im Bereich der Außenpolitik, bei der sich die deutsche und die türkische Regierung auf der Grundlage des Prinzips der souveränen Gleichheit der Staaten begegnen.

Der Beschwerdeführer hat jedoch nicht hinreichend substantiiert dargelegt, dass er durch die nicht näher bezeichneten Maßnahmen bzw. Unterlassungen der Bundesregierung selbst betroffen ist. Vor diesem Hintergrund hat er keinen subjektiven Anspruch darauf, dass die Bundesregierung ihr Ermessen in auswärtigen Angelegenheiten in einer bestimmten Richtung ausübt.“

Deshalb sollten wir jetzt den größmöglichen Druck auf die Bundesregierung ausüben, um Erdogans Einreise zu verhindern: Bitte unterstützen Sie unsere Kampagne www.stoppt-Erdogan.de! Und helfen Sie uns bitte auch mit einer – steuerlich abzugsfähigen – Spende!

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kudjer
P.S: Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns telefonisch unter: 030 – 66 40 84 14
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