30.10.2018

Die Unterbringung arbeitsloser Nicht-EU-Ausländer kostet die Bundesrepublik jährlich mehrere Milliarden Euro. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Harald Weyel hervorgeht, entstanden im vergangenen Jahr für Arbeitsuchende aus Nicht-EU-Ländern „Zahlungsansprüche für Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 3,69 Milliarden“.

Weyel beklagte, daß die Zahlen in keiner Statistik über die Kosten von Ausländern in Deutschland gesondert auftauchten. „Mit anderen Worten: Der Steuerzahler erfährt zwar eine Gesamtsumme an Kosten für Unterkunft und Heizung von Regelleistungsberechtigten, er weiß aber nicht, für wen dieses Geld ausgegeben wird.“

In anderen Ländern sei es dagegen „gute Sitte“, daß sich der Staat nur um seine bedürftigen Bürger kümmere. „Die anderen müssen für sich selbst sorgen oder kommen besser gar nicht ins Land, wenn sie es nicht können. Eine Vermischung von Sozialstaat und Einwanderungsland kann nur scheitern”, warnte der AfD-Abgeordnete.

Kosten nur ein Bruchteil.

Um zu verdeutlichen, was der Staat mit solchen Summen für die eigenen Bürger leisten könnte, verwies Weyel auf den angespannten Wohnungsmarkt in Deutschland: „Wenn der Bund das Bauland zur Verfügung stellt, ließen sich mit diesem Geld Jahr für Jahr etwa 15.000 Einfamilienhäuser für junge Familien errichten, damit gleichzeitig die Wohnungsnot in den Städten entspannen und etwas für die Zukunft tun. Auf einen Schlag wären damit rund 60.000 Personen mit Wohnraum versorgt.”

Letztlich seien die knapp vier Milliarden Euro Wohn- und Heizgelder für Nicht-EU-Ausländer aber nur ein „Bruchteil“ der Gesamtkosten, die Deutschland durch die Einwanderung in den Sozialstaat entstünden. So habe allein der Bund im vergangenen Jahr „knapp 21 Milliarden für Flüchtlings- und Migrationskosten aufgewandt“. Hinzu kämen die Kosten der Länder und Kommunen. „Dagegen betrug der Verteidigungshaushalt 2017 gerade mal 37 Milliarden Euro.“