26.11.2018.

Das teilte heute Albrecht Glaser, AfD Bundestagsfraktion und stellvertretender AfD Bundessprecher, mit – Tendenz steigend.

Albrecht Glaser erklärt:

„Nachdem nun endlich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition 85565 ‚Vereinte Nationen (UNO) – Global Compact for Migration‘ vom 1. November 2018 gegen die Zeichnung des UN-Migrationspaktes auf seiner Internetseite veröffentlicht hat – wofür wir wochenlang wenn nicht monatelange geworben hatten –, können die Bürger die Petition unterstützen. Im Durchschnitt tragen sich sage und schreibe 2.000 bis 2.500 Bürger mit ihren persönlichen Daten auf der Internetseite ein und warten darauf, dass der Petitionsausschuss ihre Eingaben bestätigt. Bis Montagmittag unterstützten rund 80.000 Bürger die Petition 85565. Das nötige Quorum von 50.000 Mitzeichnern wurde längst überschritten. Ein phänomenaler Erfolg der Alternative für Deutschland und ihrer Kampagne migrationspakt-stoppen.de.

Denn eine völkerrechtliche und nationale rechtliche Figur eines ,Migranten‘ gibt es derzeit nicht. Alle Menschen, die seit vielen Jahren – jenseits einer geregelten Arbeitsmigration nach Regeln von bilateralen Verträgen mit Nicht-EU-Staaten und jenseits der EU-Freizügigkeit – nach Deutschland kommen, berufen sich dabei entweder auf die Genfer Konvention oder auf das nationale Asylrecht der Bundesrepublik nach Art. 16a GG. Ihr Rechtsstatus definiert sich daher allein aus ihrer Stellung als Asyl- oder Schutzrechtbewerber.

In diesem Status stehen diesen Menschen im ,Asylbewerberleistungsgesetz‘ geregelte Unterhaltsleistungen, Krankenversorgungsleistungen usw. zu. Dies gilt qua lege nur für die Zeit der Verfahrensdauer der Asylverfahren bzw. der Verfahren zur Erlangung bestimmter Schutzrechte. Nach negativem Abschluss dieser Verfahren sollte typischerweise die Abschiebung erfolgen, was bekanntlich seit Jahrzehnten in Deutschland administrativ sabotiert wird, mit der Folge, dass hunderttausende abgelehnte ,Wirtschaftsflüchtlinge‘ sich illegal oder mit einem speziellen Aufenthaltsstatus – etwa einer sogenannten Duldung – im Inland aufhalten. Ein Land wie die Niederlande verfährt gänzlich anders, in dem es abgelehnte Asylbewerber in Schutzhaft nimmt bis zu deren freiwilligen Ausreise.“