17.12.2018.

Ein Beitrag von Alice Weidel.

Sofern Asylbewerber sich bereits in einem Drittstaat registriert haben und dennoch nach Deutschland weiterreisen, sollen sie, dem Wunsch der 16 Ministerpräsidenten nach, nur noch ein Drittel der bisherigen Sozialleistungen in Deutschland erhalten.

Davon wäre rund ein Drittel aller nach Deutschland einwandernden „Flüchtlinge“ betroffen. Menschen also, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat „Zuflucht“ gefunden haben, die aber vor allem aufgrund der hohen Sozialleistungen nach Deutschland weiter „flüchten“.

Der Staat sollte die Zuwendungen für hiervon betroffene Migranten deshalb nicht nur kürzen, sondern ganz einstellen. Darüber hinaus müssen Asylbegehrende in die EU-Länder zurückgeführt werden, in denen sie bereits registriert sind. In unserem Land erhaltene Gelder sind zudem zurückzuzahlen – nötigenfalls sind hierzu vorhandene Wertgegenstände zu beschlagnahmen.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article185574682/Dublin-Faelle-Doppel-Asylbewerber-sollen-geringere-Sozialleistungen-erhalten.html

Was besagt der UN-Flüchtlingspakt?

Den Migrationspakt haben die meisten UN-Mitglieder gerade erst angenommen. Heute soll im Plenum der Vereinten Nationen in New York auch noch das Schwesterabkommen, der UN-Flüchtlingspakt, verabschiedet werden.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden