30.01.2019.
Mit der Verkündung eines „Prüffalls“ versucht der Bundesverfassungsschutzpräsident Haldenweg eine neue Qualität der Beobachtungsintensität einzuführen und schadet damit dem öffentlichen Ansehen der AfD.
Der „Prüffall“ einer Partei ist rechtlich nicht normiert und beschreibt lediglich die bisherige Verfassungsschutztätigkeit. Der gesetzliche Auftrag des Verfassungsschutzes besteht nämlich in der Prüfung von Vereinen und Parteien auf Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Der Prüfungsvorgang als solcher beinhaltet damit kein Ergebnis. Ziel der öffentlichen Erklärung der AfD zum „Prüffall“ ist es in die grundrechtlich geschützte Chancengleichheit der Parteien wettbewerbsverzerrend einzugreifen. Die AfD wird daher die öffentliche Verkündung des „Prüffalls“ vor den Verwaltungsgerichten angreifen. Der Landesvorstand ist der Überzeugung, dass die behördliche Nennung der AfD rechtswidrig und unverhältnismäßig ist.
Es wird der AfD gelingen, die Verfassungsschutztätigkeit ad absurdum zu führen.
Unsere beiden NRW Landessprecher geben hierzu eine aktuelle Stellungnahme ab :