26.02.2019.
Aus Betreuungszentren werden in Österreich nun „Ausreisezentren“. Das sei auch als Signal zu verstehen, so Innenminister Kickl. Von allen werde dort eine Gefährdungsprognose erstellt. Für gefährliche Asylbewerber ist Sicherungshaft geplant.
Die Regierung in Österreich plant eine Verfassungsänderung, um künftig Sicherungshaft für bestimmte Asylbewerber verhängen zu können. Das kündigte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) am Montag in Wien an. Die Verschärfung würde Asylbewerber betreffen, die als Gefahr für die öffentliche Ordnung gelten.
Österreich wäre bei Weitem nicht das erste Land in der EU, das eine solche Maßnahme rechtlich ermögliche, meinte Kickl. Für eine Verfassungsänderung ist im Parlament eine Zweidrittelmehrheit nötig, also die Zustimmung zumindest einer der Oppositionsparteien. Ein Anlass des Vorstoßes ist ein Tötungsdelikt, bei dem ein als gefährlich bekannter Asylbewerber einen Amtsleiter erstochen haben soll.
Zugleich würden aus den Betreuungszentren des Bundes für Asylbewerber ab 1. März Ausreisezentren, so Kickl. Das sei ein wichtiges Signal an alle, die auf Schutz in der Alpenrepublik hofften. Konkret würden nicht nur intensiv die Reiseroute und die Identität festgestellt, sondern auch eine Gefährdungsprognose erstellt, sagte der FPÖ-Politiker.
Der Innenminister Österreichs brachte weiterhin zum Ausdruck „Ziel der erneuten Verschärfung des Asylrechts sei, dass künftig in Österreich praktisch keine Asylanträge mehr gestellt werden könnten. Das Land sei von sicheren Drittstaaten umgeben“.