19.02.2019.
Auszüge aus der Rede des ehemaligen Verfassungsschutzpräsident Maaßen vor der CDU Werteunion in Köln:
„Ich war Referatsleiter Ausländerrecht. Habe in Brüssel Asylrichtlinien ausverhandelt. Habe über die Rechtsstellung des Asylbewerbers im Völkerrecht promoviert. Sie können also davon ausgehen, dass ich weiß, wovon ich rede.
Ich vermute, Sie wissen nicht wie die erste Vorschrift des deutschen Ausländerrechts lautet. Ich meine § 1 Abs. 1 AufenthG. Diese Vorschrift enthält die Zielbestimmung des Ausländerrechts. Ich kann mich sehr gut an die Vorschrift erinnern, weil wir seinerzeit lange im Vermittlungsverfahren mit CDU/ CSU, die damals in als Opposition waren, darüber verhandelten:
„Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“
„Vorrangiges Ziel ist die Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung.“ So ist es in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift formuliert.
Ausländerrecht ist Ordnungsrecht. Es dient dem Schutz der deutschen Bevölkerung und der Menschen, die in Deutschland leben. In dem dadurch gezogenen Rahmen nehmen wir auch unsere völkerrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere aus der Genfer Flüchtlingskonvention, wahr. Ich nehme mit Sorge zur Kenntnis, dass von Flüchtlingen Straftaten, teilweise sogar schwere und schwerste Straftaten begangen werden und dass in der Vergangenheit Terroranschläge in Deutschland von ihnen geplant und durchgeführt wurden. Das Ausländerrecht hat die Aufgabe, die Menschen in Deutschland davor zu bewahren.
Ich verstehe die Sichtweise vieler Berufspolitiker auch aus unserer CDU/CSU, die sagen, wir dürfen nicht mehr nur nach hinten schauen, auf die Flüchtlingskrise von 2015, sondern wir müssen nach vorne sehen. Dies ist prinzipiell richtig, aber die Fehler von 2015 wirken nicht nur fort, sondern sie werden jeden Tag wiederholt. Natürlich nicht in dem Umfang. Aber jeden Tag kommen weiterhin 500 bis 700 Asylsuchende über Drittstaaten nach Deutschland. In Summe kam im letzten Jahr allein durch die Zahl der Asylsuchenden die Bevölkerung einer Großstadt mit rund 200.000 Einwohnern hinzu. Die Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs, aus anderen humanitären Gründen oder schlicht illegal einreisten, sind davon noch nicht erfasst.
Ich kann mich noch gut erinnern als wir mit dem damaligen Innenminister Otto Schily die Integrationsregelungen im deutschen Zuwanderungsgesetz geschaffen haben. Erstmalig in der deutschen Geschichte gab es derartige Regelungen für Ausländer. Ansprüche auf Teilnahme und moderate Verpflichtungen. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als wir die Integrationskursverordnung vorbereiteten und als ich persönlich in Sprachkurse ging. Uns war damals, Anfang der 2000er Jahre, schon klar, dass wir mit Blick auf die großen Probleme bei der Integration von Ausländern in die deutsche Gesellschaft nur ein kleines Instrument zur Integration geschaffen haben.
Das maßgebende Instrument liegt in den Händen der Zuwanderer: ihre Integrationsbereitschaft. Wenn sie sich nicht integrieren wollen, scheitern alle gut gemeinten Rezepte und Bemühungen der deutschen Institutionen. Wir sahen damals schon unter Rot-Grün das Problem, dass Asylsuchende nach Deutschland kamen und sich nicht in die deutsche Gesellschaft integrieren wollten, sondern in eine Parallelgesellschaft. Wir sahen damals schon, dass die Integrationssprachkurse dazu führen, dass Ausländer die deutsche Sprache sprechen lernen, aber diese Kurse nicht zwingend zu einer Integration in die deutschen Lebensverhältnisse führen. Die Terroranschläge in Paris und Brüssel haben gezeigt, dass fließende französische Sprachkenntnisse nicht immer etwas über eine erfolgreiche Integration aussagen. Auf Grund meiner Erfahrungen halte ich es für wenig wahrscheinlich (ehrlich gesagt: für abwegig), dass wir die große Zahl der Menschen, die in den letzten Jahren als Asylsuchende zu uns kamen, vollständig oder zu einem überwiegenden Teil werden integrieren können.“
Durch das alleinige Kanzlerwort wurden über Nacht die Einreisebestimmungen in Deutschland verletzt. Und dafür werden jedes Jahr Milliarden Euro an deutschem Steuergeld ausgegeben.