27.03.2019.

Im Jahr 2018 hat die Bundespolizei zwar nur 23.617 abgelehnte Asylbewerber aus Deutschland in ihre Heimatländer zurückgeführt, aber immer häufiger mussten die Beamten dabei auch Zwangsmittel einsetzen.

Das zeigt die Antwort der Polizeibehörde auf eine Anfrage der „Bild-Zeitung“ (Dienstagausgabe). „Zur Durchführung der Abschiebungen wurden insgesamt 1.239 Hilfsmittel (Klettband, Festhaltegurt, Kopf- und Beißschutz, Hand- und Fußfessel) eingesetzt.“

Auf die Frage, warum diese Zwangsmaßnahmen nötig waren, sagte die Bundespolizei in ihrer Antwort an „Bild“: „Der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt erfolgt nach Beurteilung des Einzelfalles durch die Polizeivollzugsbeamten vor Ort. Dabei wird als Reaktion auf Widerstandshandlungen der rückzuführenden Person im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit das jeweils erforderliche und zulässige Hilfsmittel bestimmt.“ Alle getroffenen Zwangsmaßnahmen waren und sind dabei nach Auskunft der Bundespolizei auch zulässig.

Man muss sich eigentlich nicht wundern. Wer will schon freiwillig aus dem Land auswandern, wo Milch und Honig fließen, ohne dass man sich dabei bücken muss. Die Anreize, die die Bundesregierung bietet, sind einfach zu hoch. Den Rest erledigt die Asylindustrie, die dafür sorgt, dass eh nur die wenigsten abgeschoben werden können.