12.03.2019.
Das meint der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts Andreas Heusch. Dieser hat das deutsche Asylrecht massiv kritisiert. «Unser Asylrecht ist kein geeignetes Instrumentarium für Migrationsbewegungen, wie wir sie derzeit erleben. Weder das europäische, noch das nationale Asylrecht funktionieren. Das gesamte System ist disfunktional», sagte Heusch in vergangener Woche.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist das größte Nordrhein-Westfalens und das zweitgrößte bundesweit. Das Gericht habe mit der Migrationswelle 2015 und den Folgen wie einem Rückstau tausender Verfahren weiter zu kämpfen, «Wir sind mitten im Herbst 2015.»
Nicht einmal die Überstellung der Asylbewerber in die sicheren Drittstaaten der EU, aus denen sie kommen, funktioniere: «Wir schaffen es nicht, Asylbewerber in Niederkrüchten binnen sechs Monaten ein paar Kilometer in die Niederlande oder nach Belgien zurückzuschicken», sagte Heusch.
Obwohl die Bundesrepublik von sicheren Drittstaaten umgeben sei, seien in Deutschland im vergangenen Jahr 161 000 Erstanträge auf Asyl gestellt worden, während die Europäische Union im gleichen Zeitraum lediglich 150 000 illegale Grenzübertritte in die gesamte EU registriert habe.
Ursache der aktuellen Migrationswelle aus Afrika sei die dortige Bevölkerungsexplosion, nicht politische Verfolgung. «Aus Nigeria etwa kommen die Menschen ganz überwiegend aus dem Süden zu uns, nicht aus dem Norden, wo die Terrormiliz Boko Haram wütet», sagte Heusch. Dennoch würden Berichten zufolge nur zwei Prozent der abgelehnten Nigerianer auch tatsächlich abgeschoben. «Unsere Beschlüsse bleiben folgenlos. Es gibt ein Defizit beim Vollzug.»
Heusch kritisierte auch die Kirchen, die mit dem Kirchenasyl Rücküberstellungen etwa nach Frankreich verhinderten. «Der französische Rechtsstaat ist nicht unzumutbar. Es steht den Kirchen nicht an, staatliche Entscheidungen zu behindern». Die Kirchen könnten Asylbewerber im Verfahren begleiten und beraten, müssten die dann getroffenen Entscheidungen aber akzeptieren.
Fragwürdig sei die Rolle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. «Vertreter des Amtes erscheinen so gut wie nie vor Gericht, nehmen ihre Rolle als Partei nicht wahr, erwidern keine Anfragen und reagieren nicht auf Rückrufbitten der Gerichte.» Trotzdem beantrage das Amt mündliche Verhandlungen bei den Gerichten, zu denen es dann nicht erscheine.
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