01.09.2019.

Schon in der Vergangenheit gab es immer wieder stattgefundene Wahlfälschungen durch Vertreter der Altparteien. Zahlreiche Angeklagte standen vor Gericht – wurden aber so gut wie nie oder wenn, dann nur mit lächerlichen Strafen bedacht.

Es ist zu bezweifeln, dass das offizielle AfD-Ergebnis bei der letzten Bundestagswahl korrekt war. So wie zu bezweifeln ist, dass, wenn etwa die NPD auf verdächtige 4,9 Prozent kommt, da irgendetwas mit rechten Dingen zugegangen ist.

Anfällig sind vor allem die Briefwahlen. Wer sich für diese bequeme Wahl entschieden hat, der kann seinen Wahlzettel, sollte er für die AfD oder andere patriotische Parteien gestimmt haben, auch gleich in den Mülleimer werfen. Denn in den Ratshäusern und Landratsämtern, wo diese Briefwahlen ankommen, sitzen Wahlfälscher, die nur darauf warten, Briefwahlen für AfD gleich in der Aktenshredder zu werfen. Es gibt nämlich keinerlei Kontrolle, wer per Briefwahl abgestimmt hat.

Bedenkt man, dass in der repräsentativen Demokratie der einzige wirksame politische Akt der sog. “Souverän” in der Abgabe seiner Stimme liegt, dann sind Wahlfälschungen nicht nur Bagatelldelikte.

Denn laut Grundgesetz entscheidet allein er, wohin Deutschland zu steuern hat.

Wahlfälschungen können gut organsiert sein und entziehen sich jeder wirksamen Kontrolle. Durch einen Bericht wurde bekannt, dass anlässlich der letzten Bundestagswahl, wo sich eine Hamburger Familie, die geschlossen die AfD wählte, beschwerte, dass die offiziellen Ergebnisse ihres Wahlbüros, wo sie gemeinsam zur Wahl antrat, bei null Stimmen für die AfD lagen.