23.10.2019.
Wie Geschichten aus Tausend und einer Nacht.
In Hildesheim steht der vermutlich größte Einzelfall-Asylkriminelle der deutschen Geschichte wegen Untreue und Betrug vor dem Landgericht. Der 46jährige Deutsch-Libanese Mohamad Abou-Taam hat im Namen des Arbeiter-Samariter-Bundes über 8 Millionen Euro an Flüchtlingsgeldern und damit Steuergelder ergaunert.
Ihm drohen wahrscheinlich höchstens 7 Jahre Freiheitsentzug, wenn er gesteht.
Über einen Prozess, der streckenweise an Erzählungen aus Tausend und einer Nacht erinnert und nur noch als Realsatire zu ertragen ist.
- Da ist zum einen das „Geständnis“ des Ex-Geschäftsführers, der beim ASB (Leitbild: „Der ASB verfolgt selbstlos, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.“) vom einfachen Helfer bis zum (Flüchtlingsgeld)Millionär eine steile Karriere hinlegte. Nach mehreren Verhandlungstagen ließ Mohamad am gestrigen Montag seinen Anwalt verlesen, dass er die Veruntreuung der Millionen Flüchtlingsgelder einräume, sich dafür natürlich vielfach entschuldige und alles zurückzahlen wolle. Wie bitte? Und wo sind die 8,1 Mio Euro Steuergeld deutscher Bürger, warum sind sie noch nicht längst zurückgezahlt?
- Ziemlich exotisch mutet an, was der Angeklagte noch „beichtet“. Er lässt sich als Opfer darstellen, das von seinem ehemaligen mitangeklagten Assistenten erpresst worden sei. Dieser Komplize (37) habe u.a. von einem Geheimkonto bei einer regionalen Volksbank erfahren, auf das etliche Millionen geparkt wurden, und sei daraufhin immer fordernder aufgetreten. Und nur, um das ergaunerte Geld vor dem Komplizen zu schützen, habe er 3,6 Mio Euro in den Libanon verschoben. In Koffern zu seiner Geliebten, wie es heißt. Das Geld wollte er später wieder dem ASB zurückführen. Klingt nach Tausend und einer Nacht. Kurios ist auch, dass der Angeklagte 2015 noch vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD) für seine Verdienste in der Flüchtlingshilfe gelobt wurde.
- Ein hoher ASB-Angestellter wird bei dieser Gelegenheit von Abou-Taam auch gleich mitbeschuldigt. Der niedersächsische ASB-Landeschef Hans Dieter Wollborn habe von dem illegalen Konto gewusst und die Transaktionen gebilligt. Was dieser gegenüber der Bild heftigst dementiert.
- Zur neuen Lage passt, dass Mohamad „auf depressiv“ und fahrig macht, so dass sein Anwalt bereits mehrfach Zweifel an dessen Verhandlungsfähigkeit in den Raum stellte und ein Gutachter zur Prüfung einbestellt wurde. Offensichtlich mit für den Angeklagten negativem Ergebnis. Der wird immer dann munter, wenn sein Ex-Komplize belastet wird.
Chaos zu Merkels Willkommenskultur.
Vier Jahre nach der großen Willkommensparty der Kanzlerin kommt stückweise ans Licht, wie staatliche Behörden und beauftragte Asylindustrie zum Teil leichtfertig bis skandalös mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen sind. Wer in der Öffentlichkeit daran Kritik übte, wurde schnell als Nazi eingestuft. Erst eine Kriminalbeamtin deckte akribisch auf, dass auf dem schwarzen Volksbank-Konto zwischen September 2016 und Februar 2018 16 Mio Euro bewegt und mit dem Land Niedersachsen Leistungen abgerechnet wurden, die nie erbracht worden sind. Zum Beispiel wurden statt 9000 Euro für einen Sicherheitsdienst gleich 359000 Euro in Rechnung gestellt. Oder keinem fiel auf, dass die Stadt Hannover für Leistungen an den ASB zahlen sollte, die vom Roten Kreuz erbracht worden waren. Welches Chaos mitunter herrschte, räumte die Leiterin der ASB-Buchhaltung vor Gericht ein. „Es sei nicht unüblich“, dass Rechnungen ohne vollständige Unterlagen geschrieben wurden.
Da staunt der Laie.
Beobachter des Prozesses nehmen staunend zur Kenntnis, wie das Landgericht den Prozess um den Flüchtlingsgeld-Skandal abarbeitet. Richter, Staatsanwaltschaft und Anwälte haben schon mal im Vorfeld einer Verurteilung erörtert, was den Angeklagten im Falle eines Geständnisses an Strafe erwarten könnte. Nennt sich „Rechtsgespräch“ und soll Verfahren verkürzen. Von maximal 7 Jahren Freiheitsentzug ist die Rede. Geständnis vorausgesetzt. Die Verteidigung sieht für ihren Spezi sogar nur einen Strafrahmen von unter drei Jahren.
Das heißt, bei guter Führung wäre Mohamad Abou-Taam nach zwei Dritteln Strafverbüßung oder viereinhalb Jahren (abzüglich 8 Monate U-Haft) wieder auf freiem Fuß. Fraglich ist, ob die 8 Millionen bald wieder in deutscher Steuerzahlerhand sind. Oder ob Mohamad allen eine lange Nase macht und sich die Millionen „verdient“. Ganz ohne zu arbeiten. Nur durch Absitzen.