02.12.2019.
Ein erwachsener Asylbewerber erhält pro Monat 136 Euro Taschengeld – bar auf die Hand. Nahrung und Kleidung stellt ihm die Zentrale Unterbringungseinrichtung. Er kann mit dem Geld also anstellen, was er will.
Wir beantragen: Statt Geld- soll es nur noch Sachleistungen geben! Das ist gesetzlich längst gedeckt und würde gleich mehrere Probleme auf einmal lösen.
„Migranten überweisen fast 18 Milliarden Euro in Herkunftsländer“ – so titelte Welt-Online im Juni letzten Jahres. Paradox: Auch Asylbewerber transferieren Geld in ihre Heimat. Woher stammt es?
In Deutschland erhalten Asylbewerber, deren Asylverfahren läuft, bis zu eineinhalb Jahre 136 Euro monatlich in bar. Dieses Taschengeld ist zweckgebunden – eigentlich. Davon bezahlt werden sollen:
Fahrt-, Post- und Telefonkosten, Unterhaltungs- und Kulturangebote, sowie sonstige Dienstleistungen und Waren z. B. zur Körperpflege. Von der Sinnhaftigkeit dieser Verwendungszecke einmal abgesehen: Wofür das Geld ausgegeben wird, kontrolliert niemand. Und längst ist klar:
Geldleistungen sind ein Hauptanreiz für Menschen aus ärmeren Regionen, nach Deutschland zu kommen – auch aus Ländern der EU. So kann man diesen sogenannten Pull-Faktor verringern:
Die AfD-Fraktion im Landtag NRW beantragt, dass berechtigte Asylbewerber in Landeseinrichtungen nur noch Sachleistungen und unbare Geldleistungen, beispielsweise durch Wertgutscheine oder Geldkarten, erhalten. Ob das geht?
Auf jeden Fall! Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht sogar ausdrücklich vor, den persönlichen Bedarf durch das Sachleistungsprinzip zu decken!
„Geldleistungen sind einzustellen“, kommentiert die integrationspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion NRW, Gabriele Walger-Demolsky, MdL, „weil sie den Sinn des Asylrechts konterkarieren.“
„Das Gesetz sagt, Asylbewerbern muss ein menschenwürdiges Existenzminimum gesichert werden, aber eben auch nicht mehr. Dafür sind Sachleistungen und unbare Geldleistungen, wie wir sie fordern, vollkommen ausreichend.“