12.12.2019.
Zu 1.000 Euro Strafe wurde ein Wohnungseigentümer vom Amtsgericht Augsburg verdonnert, weil er nur an Deutsche vermieten wollte.
Ein aus Burkina Faso stammender Münchner, Sprecher des bayerischen Flüchtlingsrates und bereits mehrfacher AGG-Kläger, witterte seine Chance: Hier ist Geld zu holen, schließlich kann man es doch als eine faustdicke Diskriminierung auslegen, wenn der Besitzer einer Wohnung aufgrund gemachter Erfahrungen selbst festlegen möchte, mit wem er einen Mietvertrag eingeht. Schnell wurde geklagt und tatsächlich: Der Eigentümer muss dem Migranten aus Burkina Faso 1.000 Euro Entschädigung zahlen.
Der 81jährige Vermieter hatte nach eigenen Angaben bereits in der Vergangenheit negative Erfahrungen mit einem türkischen Drogendealer gemacht und glaubte daher, mit deutschen Mietern besser zu fahren. Dass seit des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichheitsgesetzes (AGG) das Grundrecht auf Vertragsfreiheit in Deutschland nur noch sehr eingeschränkt gilt, übersah er dabei.
Umgekehrt ist es aber aus Sicht des Gesetzgebers, also der Altparteien, keine Diskriminierung, wenn z.B. im baden-württembergischen Hirschau nagelneue Wohnungen und Häuser nur und ausschließlich für sogenannte Flüchtlinge hochgezogen werden, während Einheimische kaum noch bezahlbaren Wohnraum finden oder wenn Verkehrsbetriebe Asylbewerbern das Fahren ohne Fahrschein erlauben.