12.03.2020.

Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek zum Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) über die AfD:

Herr Professor Murswiek, Sie haben den Bericht des BfV zur AfD ausgewertet. Inwieweit sind die Vorwürfe gegenüber der AfD gerechtfertigt?

Das BfV hat viele Zitate von AfD-Politikern als Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung der Partei bewertet. Ein ganz kleiner Teil der Vorwürfe ist berechtigt.  Aber für den weitaus größten Teil der Zitate trifft das nicht zu. Das BfV unterstellt den Politikeräußerungen oft einen Inhalt, den sie gar nicht haben.

Das BfV behauptet  unter anderem, die AfD übe Kritik am Parlamentarismus. Wie kommt es darauf?

Weil die AfD die Gesamtheit der anderen Parteien kritisiert, zum Beispiel in der Flüchtlingspolitik, meint das BfV, darin komme eine Ablehnung des Mehrparteiensystems zum Ausdruck. Das ist absurd.

Und Sie meinen, das BfV habe sich mit seiner AfD-Kritik von seinem gesetzlichen Auftrag entfernt?

An vielen Stellen ist das Gutachten des BfV nicht neutral und objektiv, sondern es beleuchtet Aussagen von AfD-Politikern mit einem extremistischen Licht, um sie dann als extremistisch bewerten zu können. Wenn der Verfassungsschutz auf diese Weise die Opposition bekämpft, schützt er nicht die Verfassung, sondern beschädigt die Demokratie.

Hier die ausführliche Beurteilung von Prof. Dr. Murswiek :