06.03.2020.

Bundestagsdebatte zu Hanau – 05.03.2020.

„Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ So lautet § 20 des Strafgesetzbuches. Wolfgang Meins, Neuropsychologe, Arzt und Professor, nennt das Prinzip der in § 20 StGB geregelten Schuldunfähigkeit eine bedeutsame zivilisatorische Errungenschaft (vgl. Prof. Dr. med. Meins in seinem Offenen Brief an den Generalbundesanwalt).

Zum Attentäter von Hanau schreibt Meins dem Generalbundesanwalt ins Stammbuch:

„Nach meiner fachpsychiatrischen Analyse des Täter-Manifests, die zweifellos – um es zurückhaltend zu formulieren – in den wesentlichen Zügen und Schlussfolgerungen von der großen Mehrheit des Faches geteilt werden würde, hat beim Täter ein psychiatrisches Syndrom aus einem schweren paranoiden Wahn mit zusätzlichen (wahnhaften) Größenideen, zumindest zeitweiligen akustischen Halluzinationen, sogenannten Ich-Störungen in Gestalt von Gedankenausbreitung, Gedankenentzug und Gedankeneingebung vorgelegen sowie eine Denkstörung in Form einer Denkzerfahrenheit.“ 

Die Vertreter der Altparteien hingegen schreiben Hanau der AfD zu. Dass der irre Täter in seinem so genannten Manifest unter anderem fordert, eine Zeitschleife zu fliegen und den gesamten Planeten zu zerstören, irritiert die Kartellparteien dabei in keiner Weise.

In der gestrigen Bundestagsdebatte hat dagegen Dr. Gottfried Curio, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, in einer funkelnden Rede (Video nachstehend) die Verhältnisse in Deutschland in einer Weise benannt, wie sie sich tatsächlich darstellen: Der geistig gesunde Mensch, so Curio, reagiere auf Missstände in Deutschland, indem er die AfD wähle. Bewaffnete Irre hingegen, die herumlaufen und Menschen töten, zeugten von Staatsversagen.