26.03.2020.

Wer nur eine geringe Haftstrafe zu verbüßen hat, darf sich in NRW freuen: Wegen Corona hat das Land entschieden, 1.000 Straftäter aus dem Gefängnis zu entlassen. Es kommen alle frei, die noch weniger als 18 Monate abzusitzen haben.

Und wer demnächst ins Gefängnis sollte aber eine Strafe von unter einem Jahr bekommen hat, geht offensichtlich auch straffrei aus. Die Täter müssen die Strafe gar nicht erst antreten und befinden sie sich auf der Flucht, wird auch nicht nach ihnen gefahndet. Das hat NRWs CDU-Justizminister Biesenbach jetzt so angewiesen.

Ist das das Signal, welches unser Staat in der jetzigen Ausnahmesituation senden sollte?

Einbruch, Diebstahl, Plünderung, Körperverletzung – alles ohne dass der Täter eine Strafe befürchten muss? Die Bedenken der Justizbediensteten sind verständlich, denen es – wie auch Polizei oder im Gesundheitswesen – an Schutzbekleidung fehlt. Auch in der Krise ist Disziplin unerlässlich.

Wenn die Sicherheitsorgane aufgrund von Personalnot und schlechter Ausstattung an ihre Grenzen kommen, ist es keine gute Idee 1.000 Straftäter freizulassen und andere gar nicht erst einzusperren. Damit nicht auch unser Rechtsstaat in die Krise gerät, ist es für unser aller Sicherheit wichtig, Strafen selbstverständlich auch zu vollstrecken.

FOCUS zu freigelassenen Sträflingen in NRW