26.03.2020.
Eine Strafanzeige der AfD gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wegen deren Einlassungen zur Regierungskrise in Thüringen hat kein juristisches Nachspiel. Grund: kein Anfangsverdacht für eine Straftat. Gab es wirklich irgend jemanden, der glaubte, das würde anders entschieden werden?
Mitte Februar hatte der Bundesvorstand der AfD eine rechtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen Amtsmissbrauchs eingereich. Zeitgleich stellt die AfD Strafanzeige nach Paragraph 106 des Strafgesetzbuches gegen Merkel wegen Nötigung des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich.
Die Bundesstaatsanwaltschaft in Karlsruhe hatte am Mittwoch entschieden, die Strafanzeige gegen Merkel nicht weiter zu verfolgen, da es laut eines Sprecher keinen Anfangsverdacht für Straftaten gebe.
Die Kanzlerin hatte sich Anfang Februar während einer Südafrika-Reise zu Wort gemeldet und die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen wie folgt „kommentiert„:
„Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss. Zumindest gilt für die CDU, dass sich die CDU nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf.“ (Pressekonferenz von Angela Merkel mit Cyril Ramaphosa am 6. Februar 2020 in Pretoria, Südafrika.)
Laut MDR wurden bei der Bundesanwaltschaft weitere Anzeigen gegen Bundespolitiker mit denselben Vorwürfen gestellt. Auch hier seien die Prüfungen beendet, es werde keine Ermittlungen geben. Björn Höcke hatte außerdem eine Bedrohung Kemmerichs und seiner Familie durch Unbekannte angezeigt. Dieser zweite Strang wurde laut Bundesanwaltschaft zuständigkeitshalber an die thüringische Generalstaatsanwaltschaft abgegeben.