23.05.2020.
Zum 71. Mal jährt sich heute die Verabschiedung des Grundgesetzes – es war und ist bis heute ein rechtlicher Schutzwall gegen jeglichen Totalitarismus. Wie gefährdet die Werte des Grundgesetzes auch nach so langer Zeit noch (oder wieder) sind, zeigt sich beispielsweise darin, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) per Pressemitteilung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EZB-Anleihenkaufprogramm einfach für nichtig erklären möchte. Und das obwohl sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil explizit auf die in Artikel 20 des Grundgesetzes enthaltenen Staatsprinzipien, also den Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bezogen hatte.
Die Bedrohung zeigt sich aber auch im Fall der Verfassungsrichterin Barbara Borchardt (Linkspartei), die den Mauerbau rechtfertigte und in Mecklenburg-Vorpommern auch mit den Stimmen der dortigen CDU-Abgeordneten zur Verfassungsrichterin gewählt wurde. Borchardt ist Mitglied in der vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften „Antikapitalistischen Linken“. Der Mauerbau sei „alternativlos“ gewesen, heißt es 2011 in einem von Borchardt mitgetragenen Positionspapier in bestem Merkel-Jargon. Die Errichtung der Mauer habe „eine Periode friedlicher Koexistenz in Europa“ eingeleitet, die unter anderem „durch die weltweite Anerkennung der DDR gekennzeichnet war.“
Dass eine solche Person mit CDU-Stimmen zur Verfassungsrichterin gewählt wird, spricht Bände. Diese faktische Aufkündigung des antitotalitären Konsenses durch die CDU ist für die AfD nicht hinnehmbar. Wir verteidigen das Grundgesetz und dessen Werte gegen jegliche Versuche der Aushöhlung und Schwächung – egal ob sie von „rechts“ oder von „links“ oder aus Brüssel und Luxemburg kommen.
„Die Zeit“ über die Mauer-Aussagen von Frau Borchardt.
Positionspapier „Thesen zum 50. Jahrestag der Berliner Mauer“.