23.05.2020.

AfD-Anfrage klärt auf: Die zu uns geholten ‚besonders schutzbedürftigen‘ Personen aus der Türkei werden als ‚besonders schwierig‘ eingestuft.

Martin Sichert, MdB, Abgeordneter der AfD-Bundestagsfraktion aus Bayern.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert ist fassungslos, dass im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens seit 2016 ‚besonders schutzbedürftige‘ syrische Staatsangehörige aus der Türkei nach Deutschland umgesiedelt werden, wenn man sich vor Augen führe, was darunter eigentlich zu verstehen ist. Die AfD-Fraktion hatte mit einer Kleinen Anfrage (Drucksache 19/19340) an die Bundesregierung um Auskunft darüber gebeten, wie bei diesen sogenannten „Kontingentflüchtlingen“ das Kriterium „besonders schutzbedürftig“ definiert und ausgelegt wird.

Die Antwort des Bundesinnenministeriums ist so knapp wie unmissverständlich: „Als besonders schutzbedürftig werden Personen eingeschätzt, deren Versorgung und Integration in der Türkei dauerhaft besonders schwierig erscheint (u. a. mit Blick auf den Zugang zu medizinischer Versorgung, Beschulung der Kinder, Zugang zum Arbeitsmarkt).“

Damit nehme Deutschland die Perspektivlosesten der Perspektivlosen auf, fasst Sichert zusammen und ruft gleichzeitig in Erinnerung, wie seitens der CDU/CSU-geführten Bundesregierung in der Vergangenheit behauptet worden war, welch‘ positiven Zugewinn aufgrund der Zuwanderung nach Deutschland gegeben sei. Das stelle sich – wieder mal im Nachhinein – als nicht den Tatsachen entsprechend heraus. Die Folgen mag sich jeder selbst ausmalen:

„Der deutsche Sozialstaat ist ergiebiger, als der türkische – daher werden hauptsächlich Syrer, die für den türkischen Arbeitsmarkt nicht geeignet sind, oder die eine teure medizinische Versorgung benötigen, oder deren Kinder keine Schule besucht haben, in Deutschland angesiedelt. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Personen erst recht nicht für den deutschen Arbeitsmarkt eignen, hohe Sozial- und Gesundheitskosten verursachen und Kinder ohne Schulbildung ins deutsche Bildungssystem drängen.“