09.05.2020.

Am Abend des 30. April stach Eduard T. nach Aussage mehrerer Zeugen einen 17-jährigen an einer Haltestelle im Stadtteil Baumheide nieder.

Das Motiv: Ein Raubüberfall. Der mutmaßliche Täter raubte nicht zum ersten Mal. Im Oktober 2019 soll er bereits, ebenfalls an einer Haltestelle der Stadtbahn, sein Opfer niedergeschlagen und beraubt haben, weswegen er in U-Haft kam. Zudem laufen gegen ihn zurzeit auch Ermittlungen wegen Körperverletzungen, Drogenmissbrauch, Verkehrsdelikten und sogar wegen Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens.

Das Bielefelder Amtsgericht musste auf Nachfrage einräumen, dass insgesamt sechs Anklagen gegen Eduard T. anhängig seien. Da er aber nie verurteilt wurde, gelte sein Vorstrafenregister als leer. Deshalb durfte er auf Anordnung der zuständigen Richterin sogar die Haft verlassen. Eine angesetzte Verhandlung gegen ihn ließ die Richterin absagen. Der von ihr angeführte Grund: Corona. Die Sicherheitsabstände hätten nicht eingehalten werden können – obwohl ihr der größte Gerichtssaal zugeteilt worden war. Jetzt ist das Opfer tot.

Jonas Vriesen, Kreisvorstandsmitglied der Bielefelder AfD, kommentiert den Vorgang: „Unsere Justiz hat hier kläglich versagt. Der mutmaßliche Täter wird kaum Respekt vor dem Rechtsstaat haben, wenn er so schamlos dieselbe Tat wieder begeht, für die er eben noch in U-Haft saß. Warum bedient sich eine Richterin in diesem Fall nicht der zahlreichen Mittel des Strafrechts? Sie hätte mit einer konsequenteren Amtsführung jedenfalls das Leben eines Jungen retten können.“

Die AfD fordert deshalb eine echte polizeiliche Erfassung der Messerkriminalität, konsequente Abschiebung von straffälligen Ausländern sowie eine ebenso konsequente Anwendung des Strafrechts bei Intensivtätern. Vriesen: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Täterrechte vor Opferrechten stehen und eine lasche Justiz das Leben der Bielefelder aufs Spiel setzt.“