07.07.2020.

5,6 Millionen Überstunden haben Polizisten in NRW angesammelt. Ein Beamter klagte nun auf zwei Tage Extra-Urlaub – und bekam Recht. Das sah die Regierung nicht ein und ging in Berufung. Aus mangelnder Wertschätzung? Oder vielmehr aus Angst, dass das Beispiel Schule machen könnte?

Dieser Fall lässt tief blicken: Ein Kriminalhauptkommissar muss außerhalb seiner Dienstzeiten an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig zusätzliche Dienste übernehmen. Sonst wäre die Kriminalwache unterbesetzt. Das passiert nicht etwa hin und wieder mal, nein. Diese Extra-Dienste plant das Kommissariat bereits zum Jahresende für sämtliche Wochen des Folgejahres ein – und das offenbar mindestens seit 2011.

Der heute 56-jährige Beamte beantragte daher „zwei Zusatzurlaubstage“ – und erhielt prompt eine Abfuhr von seinem Dienstherrn, dem Land NRW. Dabei beließ es der Mann aber nicht:

Er zog vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – und bekam Recht. Die Voraussetzung, dass seine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt mehr als fünf Tage die Woche beträgt, sei erfüllt. Das Land reagierte eingeschnappt: Es ging in die Berufung. Doch das Oberlandesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil. Der Kläger erhielt seine zwei Tage zusätzlichen Urlaub. Und die Gerichtskosten? Die trägt der Steuerzahler. Wie geht es weiter?

In der Situation des Klägers dürften sich viele weitere Polizeibeamte befinden. Hat die Landesregierung also die betroffenen Behörden über das Urteil informiert? Das wollte Markus Wagner, Vorsitzender der AfD-Fraktion NRW und innenpolitischer Sprecher, wissen. Und siehe da:

Das Innenministerium scheint daran im Traum nicht zu denken. Schließlich seien in dem Urteil „keine allgemein verbindlichen Vorgaben gemacht worden“, heißt es. Festgestellt worden sei nur „ein zusätzlicher Urlaubsanspruch im Einzelfall“. Mit anderen Worten: Um ihren mutmaßlich rechtmäßigen Urlaubsanspruch einlösen zu können, sollen Kollegen, die im gleichen Boot sitzen, auch den Weg über die Gerichte gehen. Und der ist lang:

Im beschriebenen Fall lagen zwischen Antrag auf Zusatzurlaub und finalem Urteilsspruch fast vier Jahre.

„Die Landesregierung rechnet wohl damit, dass sich diese Verfahrensdauer nicht viele Betroffene antun. Das ist zynisch!“, kommentiert Markus Wagner.

Für ihn ist klar: „Der einzelne Polizist darf nicht ausbaden, was die Politiker der alten Parteien verbockt haben. Nur die AfD-Fraktion steht zur Forderung der Polizeigewerkschaft, die Zahl der Polizisten in NRW auf die notwendige Zahl von 60.000 zu steigern.“

„Neben dem Mehr an innerer Sicherheit lösen wir damit auch das Problem der überlangen Arbeitszeiten“, sagt Wagner lösungsorientiert.