17.07.2020.
„Es ist zwar grundsätzlich möglich, Risikofaktoren (u.a. Vorerkrankungen) in der Meldung zu erfassen, hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Pflichtangabe.“
So redet sich die Landesregierung die Tatsache schön, nicht zu wissen, wie viele Corona-Tote schon vor der Infektion schwerkrank waren. Dahinter steckt Methode.
In NRW sind vier Prozent der offiziell mit dem Virus Sars-Cov-2 infizierten Menschen verstorben. Ihr Durchschnittsalter beträgt 80 Jahre (Stand: 18.06.2020). Die Frage, die sich seit Beginn der Pandemie aufdrängt, lautet:
Wie viele der Verstorbenen waren schwer vorerkrankt und starben „mit“ dem Virus, aber nicht „am“ Virus?
Gefragt, wie sie dies unterscheide, erwidert die schwarz-gelbe Landesregierung, diese Trennung „gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts“ gar nicht vorzunehmen. Und warum nicht?
„Der Grund dafür ist, dass die Todesursache oft nicht eindeutig festgestellt werden kann“, heißt es. „Insbesondere bei Personen mit Vorerkrankungen ist es häufig nicht genau abgrenzbar, inwiefern eine Infektionskrankheit zum Tod beigetragen hat.“
Stimmt! Daher ist es ja gerade so wichtig, die Verstorbenen zu obduzieren. Ergo fragte Dr. Christian Blex , umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion NRW, auch nach der Zahl durchgeführter Obduktionen an Covid-Toten. Die ernüchternde Antwort:
„Zur Anzahl durchgeführter Obduktionen bei Covid-19-Verstorbenen liegen der Landesregierung keine Daten vor.“ Wie zur Rechtfertigung schiebt das Gesundheitsministerium hinterher:
„Eine gesetzliche Pflicht für die Obduktion von Covid-19-Verstorbenen oder für die Erfassung von Daten zu Obduktionen von Covid-19-Verstorbenen gibt es nicht.“ Dr. Blex kommentiert:
„Im Kampf gegen ein Grippevirus schränkt die Regierung Grundrechte ein, zerstört unsere Volkswirtschaft, sagt Volksfeste ab und stellt unseren Alltag auf den Kopf. Aber wesentliche Hinweise auf die Gefährlichkeit des Erregers erfasst sie nicht, weil es dazu keine offizielle ‚Pflicht‘ gebe?“
„Wer so durch die Regierungsverantwortung torkelt, hat kein Recht, den Bürgern im Namen von Verantwortlichkeit und Solidarität die Lebensqualität nur einen Tag länger kaputtzumachen.“