23.07.2020.

Wegen „rückgängig gemachter“ Wahl: AfD klagt gegen Merkel!

Es war ein unfassbarer und für das Demokratieverständnis der Kanzlerin typischer Vorgang: Im Rahmen einer Pressekonferenz in Südafrika erklärte Angela Merkel im Februar, dass die Wahl des damaligen Thüringer Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich „rückgängig gemacht werden muss“, weil er auch mit den Stimmen der AfD gewählt worden sei. Das Ergebnis einer demokratischen Wahl in einem eigentlich souveränen Bundesland bezeichnete Merkel gar als „unverzeihlich“. Jetzt hat die AfD wegen des Skandals gleich zwei Organklagen gegen die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin eingereicht!

Und das aus gutem Grund. Denn indem Merkel ihr Amt als Bundeskanzlerin missbrauchte, um sich in die Angelegenheiten eines Bundeslandes einzumischen und de facto ein Koalitionsverbot mit der AfD auszusprechen, missachtet sie die im Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien.

Deshalb wurde nun das Bundesverfassungsgericht angerufen, um die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Kanzlerin feststellen zu lassen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bundesregierung die Stellungnahme Merkels zum Fall Kemmerich weiterhin auf ihrer amtlichen Internetseite verbreitet.

Die AfD hat daher im Zusammenhang mit den Organklagen auch zwei Eilanträge verbunden, um diese Rechtsbrüche zu beenden. Bereits in der Vergangenheit hatten sich mit Johanna Wanka (CDU) und Horst Seehofer (CSU) gleich mehrere Groko-Minister wegen ähnlicher Verstöße gegen das Neutralitätsgebot eine juristische Schlappe gegenüber der AfD eingehandelt.

„Presseportal“: AfD reicht zwei Organklagen gegen Bundesregierung und Bundeskanzlerin ein.