18.11.2020.
Zu Beginn der Debatte im Bundestag setzten die Abgeordneten der AfD Fraktion ein Zeichen:
Im Bundestag wurde heute für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt. Der Antrag erhielt 415 Ja-Stimmen, 236 Abgeordnete waren dagegen und es gab 8 Enhaltungen. Der Bundesrat muss dem Gesetz, bevor es rechtskräftig wird, jedoch noch zustimmen.
Die von der CDU/CSU und SPD beantragten Änderungen sollen die Maßnahmen gegen die Corona-Krise rechtlich absichern und wurden heute im Eilverfahren beschlossen. Wie aus dpa-Informationen hervorgeht, soll der Bundesrat dem neuen Gesetz ebenfalls zugestimmt haben. Mittlerweile hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das neue Gesetz auch unterzeichnet. Damit ist die neue Regelung nun rechtskräftig.
Zuvor wurden Änderungsanträge der FDP und der Grünen am Gesetzentwurf abgelehnt, in der zweiten Lesung stimmten die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD sowie die Grünen für den Gesetzentwurf, Die Linke, FDP und die AfD stimmten dagegen.
Mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite“ sollen „besondere Schutzmaßnahmen“ gegen die Corona-Krise rechtlich abgesichert werden. Dadurch soll geregelt werden, welche Maßnahmen wie Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Reiseverbote und Maskenpflicht die Landesregierungen und zuständige Behörden verordnen können. Die Rechtsverordnungen sollen nach dem neuen Gesetz befristet sein, mit Begründungen jedoch verlängert werden können.
Was geschah aber außerhalb des Bundestages in der Nähe des Brandenburger Tores:
Petr Bystron brachte den Unmut der Strasse unmittelbar in den Bundestag: