10.11.2020.

Die Bundesregierung missbraucht das Infektionsschutzgesetz, um Grund- und Freiheitsrechte der Bürger einzuschränken und das Parlament zu umgehen.

Zuletzt hatten Gerichte eine Reihe von unzulänglichen Pauschalmaßnahmen gekippt. Die Reaktion der Großen Koalition: Unrecht zu Recht machen! Das Infektionsschutzgesetz soll umfassend mit Handlungsermächtigungen erweitert werden.

Vor allem der neue Paragraph 28a sieht starke Einschränkungen etlicher Grundrechte vor: Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit und Unverletzlichkeit der Wohnung. Zudem erhält die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2021 weitgehende Kompetenzen für das Abfragen und Speichern von Daten in einem zentralen elektronischen Register. Sogar das Auftreten von Symptomen (!) soll meldepflichtig werden.

Unter dem Corona-Deckmantel wird der Überwachungsstaat immer mächtiger, der Mensch immer gläserner – und die Medien schweigen! Wir sind nicht gewillt, bei diesen Machenschaften tatenlos zuzuschauen: Unsere

AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

wird alle rechtsstaatlichen Mittel ausschöpfen, um die Instrumentalisierung des Infektionsschutzgesetzes zu verhindern.